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Minderheitsregierung will weitermachen

Düsseldorf. Die einstweilige Anordnung des Landesverfassungsgerichts von Nordrhein-Westfalen gegen den Vollzug des Nachtragshaushaltes hat der rot-grünen Minderheitsregierung zufolge keinen Einfluß auf deren Handlungsfähigkeit. Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) verwies am Mittwoch darauf, daß die Verfassungsrichter der Landesregierung nur zwei Auflagen zur Kreditaufnahme und zum Kassenabschluß gemacht hätten. Die Forderung von CDU und FDP nach Rückabwicklung des Nachtragshaushalts sei dagegen »in Bausch und Bogen abgelehnt worden«. Die FDP bot SPD und Grünen am Mittwoch eine Koalition an, da das Experiment, sich die Duldung der Linksfraktion durch die Aufnahme neuer Schulden zu erkaufen, gescheitert sei.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.01.2011, Seite 2, Inland

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