20.01.2011 / Inland / Seite 2
Minderheitsregierung will weitermachen
Düsseldorf. Die einstweilige Anordnung des
Landesverfassungsgerichts von Nordrhein-Westfalen gegen den Vollzug
des Nachtragshaushaltes hat der rot-grünen
Minderheitsregierung zufolge keinen Einfluß auf deren
Handlungsfähigkeit. Landesfinanzminister Norbert
Walter-Borjans (SPD) verwies am Mittwoch darauf, daß die
Verfassungsrichter der Landesregierung nur zwei Auflagen zur
Kreditaufnahme und zum Kassenabschluß gemacht hätten.
Die Forderung von CDU und FDP nach Rückabwicklung des
Nachtragshaushalts sei dagegen »in Bausch und Bogen abgelehnt
worden«. Die FDP bot SPD und Grünen am Mittwoch eine
Koalition an, da das Experiment, sich die Duldung der Linksfraktion
durch die Aufnahme neuer Schulden zu erkaufen, gescheitert
sei.
(dapd/jW)
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