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Rechte Gesinnung ausgeblendet
Sachsen-Anhalt: Landgericht verurteilt Taleb A. wegen Anschlags auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Angesichts der Ungeheuerlichkeit der Tat und der einschneidenden Folgen für Hunderte Menschen konnte es im Grunde von Anfang an kein anderes Urteil geben: Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vor anderthalb Jahren hat das Landgericht Magdeburg Taleb A. am Freitag unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in mehr als 200 Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Am 20. Dezember 2024 war der aus Saudi-Arabien stammende und jahrelang in Deutschland lebende Arzt mit einem tonnenschweren SUV über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gefahren. Dabei starben ein neun Jahre alter Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren, mehr als 300 Menschen wurden teilweise schwerst verletzt.
Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete für den Angeklagten, der zuletzt trotz Zweifel an seiner Eignung als Psychiater im Maßregelvollzug gearbeitet hatte, den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Am Ende der regulären Haft wird somit gerichtlich geprüft, ob A. in Verwahrung bleibt. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich der Forderung nach der Höchststrafe an.
Es sei dem Angeklagten »auf eine sehr hohe Opferzahl« angekommen, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg in seiner Urteilsbegründung, die er mit der Nennung der sechs Toten begann. Später zählte er auch die Verletzungen aller rund 200 Nebenkläger auf, von denen viele das Urteil am Freitag verfolgten. Das Gericht sah die drei Mordmerkmale der Heimtücke, der niedrigen Beweggründe und der Nutzung eines gemeingefährlichen Mittels als erfüllt an.
Sternberg schilderte noch einmal, wie A. mit einer Geschwindigkeit von bis zu 48 Kilometern pro Stunde und »voll durchgedrücktem Gaspedal« über den Weihnachtsmarkt gefahren war, teils in Schlangenlinien, um möglichst viele Menschen zu treffen. Taleb A. habe »in Kauf genommen, dass jede Person im Wirkungsbereich seines Fahrzeugs zu Tode kommen oder schwer verletzt werden« oder andere Schäden an Körper und Psyche erleiden könnte, sagte der Richter.
Nach Auffassung des Gerichts begann der Angeklagte rund 16 Monate vor der Tat mit der Planung. Er sei »etwa zehnmal« über den Weihnachtsmarkt gegangen, um sich die Strecke einzuprägen, die er später mit seinem Mietwagen fahren wollte. In Beiträgen im Netz habe er eine Tat angekündigt, bei der er sterben könnte. Das Gericht sah ein »Motivbündel« für die von A. begangene Tat: »Er wollte Rache an der deutschen Bevölkerung, die er mit dem deutschen Staat gleichsetzte«, sagte Sternberg. Siebeneinhalb Monate war verhandelt worden, es gab 41 Verhandlungstage, bei denen dem MDR zufolge mehr als 100 Zeugen sowie acht Sachverständige gehört wurden.
Taleb A. hatte in seinen teils wirren und von paranoiden Erzählungen durchzogenen Aussagen vor Gericht immer wieder Frust über deutsche Behörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft geäußert. Diesen warf A. vor, seinen Kampf für saudische Geflüchtete zu hintergehen. Bei dieser Rache hätten auch ein gegen eine Kölner Flüchtlingsorganisation verlorener Zivilprozess und eine »narzisstische Kränkung« eine Rolle gespielt, sagte der Richter. Zudem habe A. öffentliche Aufmerksamkeit für seine Anliegen gewollt. Keine Erwähnung fand, dass der Arzt sich in den sozialen Medien immer wieder islamophob geäußert und Sympathien für die AfD gezeigt hatte.
Aus Anlass der Urteilsverkündung erklärte Eva von Angern, Linke-Fraktionschefin im sachsen-anhaltischen Landtag, das Urteil setzte »ein klares Zeichen«. Jetzt müssten die Opfer und ihre Angehörigen »unabdingbar in den Fokus der staatlichen Unterstützung rücken«. Sie verdienten umfassende Unterstützung, eine verlässliche Aufarbeitung und Antworten auf die Frage, wie Warnsignale künftig besser erkannt und Menschen wirksamer geschützt werden können. Die Frage der vollumfänglichen Entschädigung der Opfer sei weiterhin offen und müsse politisch gelöst werden, forderte von Angern.
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