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Neues Gesetz gegen Steuerhinterzieher

Berlin. Steuersünder sollen künftig nicht mehr so leicht wie bisher durch Selbstanzeige einer Strafe entgehen können. Dies sieht das am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung vor. Bei einer Selbstanzeige tritt Straffreiheit demnach künftig nur noch dann ein, wenn der Betroffene über alle hinterzogenen Steuern Auskunft gibt. Es kann auch nicht mehr so lange gewartet werden, bis der Finanzbeamte zur Steuerprüfung erscheint. Künftig endet die Frist bereits mit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.12.2010, Seite 4, Inland

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