Zum Inhalt der Seite

Buchvorstellung: »Unfaßbare Kreativität«

Längst ist klar: Bei »Stuttgart 21« geht es um viel mehr als den Bau eines Tiefbahnhofs. Es geht um Lebensqualität, Ökologie, sinnvollen Ressourceneinsatz – und darum, wer in wessen Interesse die Entwicklung der Gesellschaft bestimmt. Walter Sittler, Schauspieler und öffentliche Figur im Widerstand gegen das milliardenschwere Prestigeprojekt, schreibt im Vorwort zum dieser Tage erscheinenden Buch »Stuttgart 21 – Oder: Wem gehört die Stadt«: »Das Individuum mit seinen Lebenszielen scheint, trotz gegenteiliger Behauptungen, immer mehr globalen und für viele undurchschaubaren finanziellen Interessen diverser Wirtschaftsverbände geopfert zu werden, nicht nur in diesem Staat.«

Dagegen haben sich die bislang nicht gerade als protestverliebt geltenden Schwaben erhoben. Für Sittler speist sich »die Breite, die Qualität und die schier unfaßbare Kreativität dieses Widerstands (…) auch aus dem dringenden Wunsch, in einer von Menschen für Menschen gemachten Stadt leben zu wollen und nicht zum Objekt einer auf Prestige und Macht ausgerichteten Politik zu werden«. Diese Kreativität und Vielseitigkeit spiegelt sich auch in den Buchbeiträgen. So schreibt der Regisseur Volker Lösch über die »Stuttgarter Kultur-Revolte«, die Linke-Bundestagsabgeordnete Sabine Leidig macht sich über die Rolle der Frauen in der Bewegung Gedanken, und Jugendliche berichten von ihren Erlebnissen bei der Räumung des Schloßgartens am 30. September. (dab)
Anzeige


Volker Lösch/Gangolf Stocker/Sabine Leidig/Winfried Wolf (Hg.): Stuttgart 21 – Oder: Wem gehört die Stadt. PapyRossa-Verlag Köln, 184 Seiten. 10,00 Euro. Das Buch wird am 23. November (19 Uhr) in der jW-Ladengalerie in Berlin-Mitte vorgestellt.

Themen:
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.11.2010, Seite 3, Schwerpunkt

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!