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Zäh wie »Eat Art«

Die Verhandlung im Urheberrechtsstreit um ein Kunstwerk aus Kaugummi ist am Mittwoch in Düsseldorf nach wenigen Minuten abgeschlossen worden. Wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte, sei es in dem Verfahren nach kurzer Erörterung zu einer Entscheidung gekommen, die am 8. September verkündet werde. Bei dem Rechtsstreit ging es um sechs der »Eat Art« zuzurechnende Werke aus einer Serie von 40 Collagen. Bei ihnen war jeweils eine schwarz grundierte Leinwand in geordneter Weise mit Kaugummis beklebt worden. Diese wurden in horizontalen Reihen von vier und fünf Streifen verteilt. Jeweils ein Kaugummi war vorab zerkaut, leicht an- oder durchgebissen worden. Die Arbeiten sind Teil einer privaten Sammlung, die dem ehemaligen Geschäftsführer einer Galerie in Düsseldorf gehört. Er war von einer bildenden Künstlerin verklagt worden, die behauptete, Urheberin der Werke zu sein. Der Galerist bestritt dies und gab an, die Klägerin sei nur die Assistentin eines anderen Künstlers gewesen. Vom diesem stammten die Vorgaben und Skizzen, denen die Anordnung der Kaugummis auf den Leinwänden zugrunde lag. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.08.2010, Seite 13, Feuilleton

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