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Nokia muß nichts zurückzahlen

Köln. Der Mobilfunkkonzern Nokia muß wegen der Schließung des Standorts Bochum im Sommer 2008 keine Fördermittel an den Bund zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschieden. Das Gericht gab einer Klage von Nokia gegen die Bundesrepublik Deutschland statt und hob einen Rückforderungsbescheid des Bundesforschungsministeriums in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro auf. Gegen das Urteil kann der Bund einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster stellen. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.06.2010, Seite 4, Inland

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