Zum Inhalt der Seite

Kartellverfahren gegen Gasversorger

Stuttgart. Wegen möglicherweise zu hoher Gaspreise hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium gegen vier Versorgungsunternehmen Kartellverfahren eingeleitet. Das erklärte Landeswirtschaftsminister Ernst Pfister am Montag in Stuttgart. »Teure Unternehmen müssen ihre Preiskalkulation gegenüber der Kartellbehörde offenlegen und ihre Preise rechtfertigen.« Die sogenannte Beweislastumkehr im neuen Kartellrecht erleichtere die Prüfung erheblich. Der FDP-Politiker kündigte an, daß weitere Gasversorger ebenfalls mit Post von der Landeskartellbehörde rechnen müßten. Nach Angaben Pfisters liegen die Gaspreise im Haushaltsmarkt in Baden-Württemberg knapp über dem Bundesdurchschnitt, wobei innerhalb des Landes nach wie vor große Preisunterschiede von bis zu 25 Prozent bestehen. (AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 19.02.2008, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!