19.02.2008 / Inland / Seite 5

Kartellverfahren gegen Gasversorger

Stuttgart. Wegen möglicherweise zu hoher Gaspreise hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium gegen vier Versorgungsunternehmen Kartellverfahren eingeleitet. Das erklärte Landeswirtschaftsminister Ernst Pfister am Montag in Stuttgart. »Teure Unternehmen müssen ihre Preiskalkulation gegenüber der Kartellbehörde offenlegen und ihre Preise rechtfertigen.« Die sogenannte Beweislastumkehr im neuen Kartellrecht erleichtere die Prüfung erheblich. Der FDP-Politiker kündigte an, daß weitere Gasversorger ebenfalls mit Post von der Landeskartellbehörde rechnen müßten. Nach Angaben Pfisters liegen die Gaspreise im Haushaltsmarkt in Baden-Württemberg knapp über dem Bundesdurchschnitt, wobei innerhalb des Landes nach wie vor große Preisunterschiede von bis zu 25 Prozent bestehen. (AP/jW)
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