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Aus: Ausgabe vom 08.12.2007, Seite 15 / Geschichte

Anno ... 50. Woche

1792, 11. Dezember: Der Prozeß gegen den am 21.6. 1791 gefangengenommenen französischen König Louis XVI. wird eröffnet. Die Vertreter der Großbourgeoisie, die Girondisten, wollten seine Übergabe an das Gericht verhindern. Dabei ging es ihnen nicht um die Person, sondern um Eindämmung und Begrenzung der Revolution. Die Vertreter der mittleren Bourgeoisie und des Kleinbürgertums, die Jakobiner, setzten sich hingegen, getragen von den Forderungen der Bevölkerung, durch: Sie wollen den Monarchen nun verurteilen, damit die Revolution fortwährt. Nach seiner Schuldigsprechung wird er am 21.1.1793 enthauptet.

1927, 11.–14. Dezember: In Guangzhou erheben sich am 11.12. mit Unterstützung der in der südchinesischen Stadt stationierten Soldaten 30000 Arbeiter. Das gemeinsam gegründete Revolutionskomitee unter Leitung der KP bestimmt in ihren ersten Dekreten die Enteignung der Großgrundbesitzer, die Annullierung aller Schulden der Bauern und die Überführung ausländischer Firmen in Volkseigentum. Schon einen Tag später treten Truppen der Guomindang mit Unterstützung britischer, französischer, amerikanischer und japanischer Kriegsschiffe und Marineinfanterie gegen den Aufstand an. Am 14.12. ist er niedergeschlagen – 6000 Revolutionäre kommen dabei um.

1952, 11./12. Dezember: Am 9. April 1953 verordnet der DDR-Ministerrat die Streichung der Lebensmittelkarten u.a. für »kapitalistische Elemente«. Dieser Personenkreis kann nun ausschließlich in HO-Märkten zu erhöhten Preisen einkaufen. Schon im Vorfeld kommt Kritik aus den Reihen einiger Blockparteien, besonders vom Vorsitzenden der LDPD und Minister für Handel und Versorgung, Karl Hamann. Er wird von der Regierung als »Saboteur« bezeichnet und am 11./12. Dezember 1952 seines Ministeramtes enthoben. Im Juli 1954 wird er zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt und 1956 in der Tauwetter-Periode rehabilitiert. Hamann geht nach Westdeutschland.

1977, 15. Dezember: Im April 1974 forderten Christen in der BRD die »sofortige Einstellung des Prüfungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer«. Bundestagsabgeordnete der SPD und FDP versprachen, die parlamentarische Initiative zu ergreifen. Am l. August 1977 trat eine Neuregelung des Wehrpflicht- und Zivildienstgesetzes in Kraft, die die Gewissensprüfung aussetzte. Das Gesetz rief Widerspruch in der CDU/CSU hervor, die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage einreichte. Mit einer einstweiligen Anordnung setzt das Gericht am 15.12. das Gesetz außer Kraft.

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