Zum Inhalt der Seite

Schleichwerbung zum Elterngeld?

Mainz. Das Bundesfamilienministerium hat nach ARD-Recherchen fertig produzierte Berichte zum neu eingeführten Elterngeld im redaktionellen Teil von Zeitungen und Radiosendern plazieren lassen. Die Landesmedienanstalt Nord­rhein-Westfalen prüfe nun den Verdacht unzulässiger politischer Werbung oder Schleichwerbung, berichtete das Magazin Report Mainz am Montag. Das Familienministerium erklärte den Angaben zufolge, die Entscheidung über eine Veröffentlichung habe »ausschließlich in der Hoheit der Redaktionen selbst« gelegen. (AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 28.08.2007, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!