Zum Inhalt der Seite

Prozeßbeginn im Fall Ermyas M.

Potsdam. Am Mittwoch beginnt in Potsdam der Prozeß im Fall Ermyas M. Der 38jährige aus Äthiopien stammende Mann war am Ostersonntag 2006 in Potsdam rassistisch beschimpft, niedergeschlagen und dabei lebensgefährlich verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29 Jahre alten Björn L. gefährliche Körperverletzung und dem 31 Jahre alten Thomas M. unterlassene Hilfeleistung vor. Von einem rassistischen Hintergrund ist in der Anklage nicht die Rede. Die Ermittler haben die Tat jener Nacht statt dessen als Auseinandersetzung zwischen Betrunkenen dargestellt. Für Ermyas M., der seit 1987 in Deutschland lebt, gibt es keinen Zweifel am rassistischen Motiv der Schläger. »Wir sind von einem fremdenfeindlichen Hintergrund überzeugt und werden das auch belegen«, betonte der Anwalt von Ermyas M., Thomas Zippel. Er erinnerte unter anderem daran, daß im Auto des Hauptangeklagten Björn L. CDs mit ausländerfeindlichen Liedern gefunden wurden.

(AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 08.01.2007, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!