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Mietzuschuß für Auszubildende

Berlin. Seit Jahresbeginn können auch Auszubildende, Schüler und Studenten einen Zuschuß zu ihren Wohnkosten nach der Hartz IV-Regelung beantragen, sofern sie BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld von der Arbeitsagentur erhalten.
Auf diese Neuerung hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) am Donnerstag in Berlin aufmerksam gemacht. Dies betreffe auch Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen, sich aber an den Kosten beteiligen müssen.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.01.2007, Seite 4, Inland

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