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Bedenklich

Am Mittwoch stand beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung über die Durchsuchung der Cicero-Redak­tionsräume im September 2005 auf dem Programm. Cicero hatte aus internen Papieren des Bundeskriminalamts (BKA) zitiert. Mehrere Gerichte sahen darin Beihilfe zum Geheimnisverrat. Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem verwies in der Verhandlung darauf, daß die Beihilfekonstruktion verfassungsrechtlich bedenklich ist. Sie widerspreche dem Ziel des früheren Gesetzgebers, der 1979 die Straffreiheit von Journalisten in Fällen von Geheimnisverrat sichern wollte. Das Urteil wird Anfang 2006 erwartet.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.11.2006, Seite 13, Feuilleton

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