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Wettverbot

Karlsruhe. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Klage eines privaten Wettunternehmers aus Bayern wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung anzunehmen, haben die obersten Richter am Dienstag das staatliche Sportwetten-Monopol weiter gestärkt. Im konkreten Fall betreibt der Beschwerdeführer in seiner Gaststätte in Bayern ein Wettbüro als privater Wettunternehmer und Wettvermittler. Unter Anordnung des sofortigen Vollzugs hatte ihm das Landratsamt diese Tätigkeit verboten und die Einstellung des Betriebs angeordnet.

(sid/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.11.2006, Seite 16, Sport

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