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Gegründet 1947 Donnerstag, 28. März 2024, Nr. 75
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Aus: Ausgabe vom 26.08.2006, Seite 16 / Aktion

Lebenswichtig für die junge Welt

Neun Fragen zur jW-Genossenschaft
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Die Tageszeitung junge Welt erscheint im Verlag 8. Mai GmbH. Mehrheitseigner der GmbH ist die Linke Presse Verlags- Förderungs- und Beteiligungsgenossenschaft junge Welt e.G., kurz LPG junge Welt genannt. Mitglieder dieser Genossenschaft sind Leserinnen und Leser der Zeitung, aber auch Mitarbeitende aus Verlag und Redaktion. Um die Unabhängigkeit von Verlag und Redaktion zu wahren, räumt die Satzung den Mitarbeitenden eine Reihe von Sonderrechten ein. Genossenschaftsmitglieder können und sollen der Redaktion nicht vorschreiben, was sie zu tun und zu lassen hat. Und trotzdem wird selbstverständlich auf den jährlich stattfindenen Generalversammlungen heftig über die Entwicklung der Zeitung diskutiert, stehen Genossenschaftsvorstand und Aufsichtsrat, aber auch Verlagsleiter und Chefredakteur Rede und Antwort.

Warum eine Genossenschaft?

Im konkreten kapitalistischen Umfeld bot den Gründern eine Genossenschaft bessere Möglichkeiten als gesellschaftsrechtlicher Rahmen für das Zeitungsprojekt als andere Formen einer Kapitalgesellschaft, wie etwa eine Aktiengesellschaft. Das Genossenschaftsgesetz und die darauf fußende Satzung der LPG, bietet den Anteilszeichner umfassendere Mitwirkungsrechte. Für wirtschaftlich aktives Handeln sind Geldmittel unverzichtbar (Marketing, Projektfinanzierung, Investitionen, Überbrückung bei Liquiditätsschwankungen). Mit einer starken Genossenschaft im Rücken soll und kann die junge Welt ökonomisch unabhängig bleiben und sich weiterentwickeln.

Wie entstand die Genossenschaft?

Am 7. Oktober 1995 wurde die LPG junge Welt e.G. gegründet. Obwohl die wichtigsten Organe Mitarbeitendenversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat bereits im März 1996 gewählt wurden oder sich konstituiert hatten, zog sich der Weg durch die Instanzen bis zum 23. November 1997 hin. An diesem Tag wurde mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg der Gründungsprozeß erfolgreich abgeschlossen. Im Februar 1998 übernahm die LPG die Mehrheitsanteile an der Verlag 8.Mai GmbH.

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Seitdem hat sich die Rolle der Genossenschaft für den jW-Zeitungsverlag deutlich gewandelt. Galt es in den Anfangsjahren lediglich Liquiditätsengpässe zu überbrücken und quasi die Rolle einer Bank zu spielen, ist die LPG inzwischen voll in die Funktion als Haupteigentümer der jungen Welt hineingewachsen. Sie initiiert die grundlegenden Planungen, begleitet die Projekte und kontrolliert die Verwendung der Mittel.

Was kostet ein Genossenschafts­anteil?

Ein Geschäftsanteil ist auf 500 € bemessen. Jedes Mitglied muß mindestens einen, darf aber maximal fünfzig Anteile übernehmen. Bei Übernahme eines Anteiles sind laut Satzung im Jahr des Beitrittes 250 € einzuzahlen, der Rest im Folgejahr. Es können auch Ratenzahlungen mit dem Vorstand vereinbart werden. Übrigens: Jede Genossin/jeder Genosse hat nur eine Stimme in der Generalversammlung, unabhängig davon, wie viele Anteile gezeichnet wurden.

Wie kann ich Genossin, Genosse werden?

Beitrittserklärung von der jW-Homepage (www.jungewelt.de) ausdrucken, ausfüllen und an die Genossenschaft schicken. Es gibt auch die Möglichkeit, das Formular direkt am Computer auszufüllen und es direkt über das Internet der Genossenschaft zukommen zu lassen. Der Vorstand beschließt dann auf seiner nächsten Sitzung die Aufnahme, worüber das neue Mitglied schriftlich informiert wird. Damit erwirbt das neue Mitglied sein Stimmrecht und die Pflicht, seinen Genossenschaftsanteil entsprechend der Satzung einzuzahlen.

Besteht eine Haftung bei Verlusten der Genossenschaft?

Maximal in Höhe der gezeichneten Anteile. Eine sogenannte Nachschußpflicht, bei der jedes Mitglied weitere Anteile einlegen müßte, wenn dies erforderlich ist, wird von der Satzung ausgeschlossen.

Wer kann Genossenschaftsmitglied werden?

Alle natürlichen oder juristischen Personen. Es können sich auch mehrere Personen zusammenschließen, um einen Anteil zu erwerben. Allerdings muß dann festgelegt werden, wer auf der Generalversammlung die Interessen aller vertritt.

Welche Rechte haben Genossinnen und Genossen?

Mindestens einmal jährlich findet die Generalversammlung der Genossenschaft statt, auf der die Bilanz bestätigt wird, Vorstände und Aufsichtsräte entlastet werden, Aufsichtsräte bestellt, Prüfberichte des Genossenschaftsdachverbandes ausgewertet und die Schwerpunkte der nächsten Monate beschlossen werden. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.

Welche Pflichten hat ein Genossenschaftsmitglied?

Die vereinbarten Einzahlungen zu tätigen und die Interessen der Genossenschaft, u.a. durch Einhaltung der Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und Beschlüsse der Organe der Genossenschaft, zu fördern.

Welche Gremien hat die Genossenschaft?

Auf der Generalversammlung haben alle Mitglieder Anwesenheits- und Rederecht. Die Generalversammlung wählt alle zwei Jahre den Aufsichtsrat. Mitglieder der Genossenschaft, die in Verlag oder Redaktion mitarbeiten, bilden die sogenannte Mitarbeitendenversammlung der Genossenschaft, die die Beschlüsse der Generalversammlung bestätigen muß. Die Mitarbeitendenversammlung wählt auch den Vorstand der Genossenschaft.

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