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Wiens schönstes Fest
Die junge Welt auf dem Volksstimme-Fest
Den Jesuiten gehörte die Wiese einst, 1773 wurde sie unter dem Habsburger Joseph II. verstaatlicht, damals also eher privatisiert. Jetzt ist sie Teil des Praters, jenes Auenlands östlich des Wiener Stadtzentrums, und öffentlich zugänglich.
Erstmalig fand 1947 das Pressefest der Volksstimme auf der vormaligen Jesuitenwiese statt. Die Volksstimme war damals das Organ der KPÖ und Tageszeitung. 1946, noch im Praterstadion, zog es im Folgejahr in die Grünanlage im sowjetischen Sektor Wiens und blieb dort. Seitdem ist es eines der großen linken Volksfeste Europas, neben Fête de L’Humanité (bei Paris), Festo do Avante (Lissabon) und Festa de L’Unità (Reggio Emilia).
Kulturell werden hauptsächlich Konzerte geboten, einst trat sogar Karel Gott auf. Dieses Jahr gibt es die österreichische Avantgarde-Punkband Attwenger zu sehen und etliche andere Kapellen.
Antimilitarismus, Feminismus und Internationalismus sind die roten Fäden des politischen Veranstaltungsprogramms. Neben spezifisch österreichischen Themen wie den frischen Erfolgen der KPÖ verhandelt ein Podium Militarisierung und Aufrüstung in der BRD. »Linkes Wort«, das Literaturprogramm mit Lesungen österreichischer Autoren, bietet heuer die Gelegenheit, Bettina Balàka, Káska Bryla und anderen zu lauschen. Abseits von Musik, Politik und Literatur gibt es ein wenig Sport, gutes Essen und, neben vielen anderen, einen Stand der Tageszeitung junge Welt. Kolleginnen und Kollegen aus Verlag und Redaktion sowie österreichische jW-Autorinnen und Autoren beantworten Ihre Fragen. Unter Neuabonnentinnen und -abonnten, die sich dort für unsere Zeitung entscheiden, werden attraktive Preise verlost. Für Besucher, die Mitherausgeber der jW werden wollen, besteht die Möglichkeit zum Beitritt zur Genossenschaft.
Das jW-Aktionsbüro freut sich auf Ihren Besuch in Wien!
→ Volksstimme-Fest. 5. bis 6. September 2026 auf der Jesuitenwiese im Wiener Prater. Open-Air-Festival bei freiem Eintritt
volksstimmefest.at
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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