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Aus: Ausgabe vom 24.08.2006, Seite 4 / Inland

Rentenansprüche ungeklärt

Berlin. Der Sozialverband Volkssolidarität fordert die Bundesregierung auf, die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen von DDR-Betrieben bis Ende 2007 zu verlängern. Nur so könne gesichert werden, daß mehr als eine Million Bürger in den neuen Ländern ihre Rentenkonten klären und Rentenansprüche sichern könnten, sagte Bundesgeschäftsführer Bernd Niederland am Mittwoch in Berlin.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund rechne für Ende 2006 mit insgesamt 1,3 Millionen ungeklärten Konten in den neuen Bundesländern, sagte Niederland. Die Klärung der Rentenkonten sei jedoch eine wichtige Voraussetzung, um Rentenansprüche zu sichern. Dazu würden oftmals Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten benötigt, die in Archiven und Dokumentationszentren der Länder lagerten. Die Pflicht zur Aufbewahrung solcher Unterlagen soll zum 31. Dezember 2006 enden.

(ddp/jW)