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Thailand: Wahl muß wiederholt werden

Bangkok. Das thailändische Verfassungsgericht hat die Parlamentswahl vom 2. April für ungültig erklärt und eine Wiederholung angeordnet. Die Wahl sei überstürzt und damit nicht verfassungsgemäß abgehalten worden, hieß es am Montag zur Begründung. Die Entscheidung war erwartet worden, nachdem König Bhumibol Adulyadej die obersten Gerichte aufgefordert hatte, einen Weg aus der politischen Krise zu finden. Die Opposition hatte die Wahl boykottiert und den Antrag auf Annullierung gestellt. Nun will sich die oppositionelle Demokratische Partei an den Neuwahlen beteiligen. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.05.2006, Seite 6, Ausland

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