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Frankreich: Keine Entschädigung für Zwangsarbeiter

Nizza. Der französische Staat muß nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Nizza keine Entschädigung für Nazizwangsarbeiter zahlen. In ihrer am Freitag bekanntgewordenen Entscheidung in einem Musterprozeß wiesen die Richter der Mittelmeerstadt vier entsprechende Anträge wegen Verjährung ab. Erstmals hatte sich die Klage nicht gegen den deutschen Staat, sondern den französischen Staat als Rechtsnachfolger des einstigen Vichy-Regimes gerichtet.

(AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.04.2006, Seite 7, Ausland

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