Nizza. Der französische Staat muß
nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Nizza keine Entschädigung
für Nazizwangsarbeiter zahlen. In ihrer am Freitag
bekanntgewordenen Entscheidung in einem Musterprozeß wiesen die
Richter der Mittelmeerstadt vier entsprechende
Anträge wegen Verjährung ab. Erstmals hatte sich die Klage
nicht gegen den deutschen Staat, sondern den französischen Staat
als Rechtsnachfolger des einstigen Vichy-Regimes gerichtet.
(AFP/jW)