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Job-Vermittlung an eigene Firma illegal

Kassel. Unternehmen können sich die Einstellung von Langzeitarbeitslosen nicht dadurch vergolden lassen, daß sie eine eigene Arbeitsvermittlungsagentur gründen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil. Wenn private Jobmakler Personal an Firmen vermitteln, mit denen sie »eng verflochten« seien, hätten sie keinen Anspruch auf die Vermittlungsprovision der Bundesagentur für Arbeit (BA). Seit April 2002 bekommen Langzeitarbeitslose von der Arbeitsagentur auf Wunsch »Vermittlungsgutscheine«, mit denen sie sich von privaten Maklern einen Job suchen lassen können. Finden sie auf diesem Weg eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche, erhält der Vermittler eine Provision von bis zu 2000 Euro.

(ddp/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.04.2006, Seite 5, Inland

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