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11.03.2006
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Berufsverbotsprozeß: Urteil am Montag
Karlsruhe. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Freitag über die Rechtmäßigkeit eines Berufsverbotes für einen Heidelberger Lehrer verhandelt. Dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy wird seit 2004 vom baden-württembergischen Kultusministerium der Eintritt in den Schuldienst verwehrt, weil er sich für die »Antifaschistische Initiative Heidelberg« (AIHD) engagiert. Das Urteil wird am Montag erwartet. Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt es sich um den bundesweit einzigen Berufsverbotsfall, bei dem ein Lehrer betroffen ist.
Der Lehrer wehrt sich vor Gericht gegen das Berufsverbot und kündigte einen Weg durch die Instanzen an, falls er nicht Recht bekommen sollte. Ein Berufsverbot wäre ein Beschluß gegen »Zukunftsperspektiven, Hoffnung und Demokratie«, betonte er. Die Vorsitzende des Bezirks Nordbaden der GEW, Hildegard Klenk, bezeichnete das Verfahren als eine »politisch gefährliche Aussage«. Viele Kollegen, die selbst politisch tätig sind, seien nun in Sorge, sagte Klenk. Die Bildungsgewerkschaft unterstützt den Lehrer und will erreichen, daß die rechtlichen Grundlagen des sogenannten Radikalenerlasses aus dem Landesrecht gestrichen werden.
(ddp/jW)
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