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Kein Vergleich, keine Rücknahme
Leipzig: DGB-Berufsfortbildungswerk lehnt vor Gericht Einigungsvorschlag des fristlos gekündigten Betriebsrats David M. ab
Es gibt keine Einigung zwischen David M. und seinem ehemaligen »Arbeitgeber«, dem Berufsfortbildungswerk (BFW) – einer gemeinnützigen GmbH des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Beim Gütetermin am Arbeitsgericht Leipzig trugen am Dienstag beide Seiten ihre Standpunkte zur fristlosen Kündigung von David M. vor. Dieser hatte nach seiner Entlassung am 15. September eine Kündigungsschutzklage eingereicht.
Rund 15 Unterstützer aus dem Umfeld des Gekündigten zeigten sich solidarisch und begleiteten ihn und seinen Anwalt Lukas Münch zum Gütetermin. Nicht alle erhielten einen Sitzplatz im Gerichtssaal. Diejenigen, die nicht sitzen konnten, wurden von der Richterin angehalten, draußen zu warten. M. arbeitete seit 2022 bis zu seiner Kündigung im September als Sozialarbeiter in der Resozialisierung von Strafgefangenen und engagierte sich als Betriebsrat und Gewerkschafter in der Verdi-Tarifkommission.
David M. berichtet in einem Interview mit jW von Montag, dass es schon vor der Kündigung Konflikte mit dem BFW aufgrund seiner Arbeit im Betriebsrat und seiner Gewerkschaftstätigkeit gegeben habe: »Schon im Wahlkampf gab es heftige Auseinandersetzungen. Es wurde Stimmung gegen unsere Liste gemacht. Wir mussten für unsere Wahlwerbung streiten, bis zur Geschäftsführung hoch. Nach der Wahl ging es weiter. Wir wollten mehr Beteiligung des Betriebsrats bei Vorstellungsgesprächen, Informationsrechte und transparentere Entscheidungen. Bei einer Stellenbesetzung fiel eine seltsame Äußerung über Geschlecht und Alter einer Bewerberin. Das habe ich als diskriminierend empfunden und angesprochen.«
Ralf Krawetzke, Leiter des Personalmanagements des BFW, begründete vor dem Arbeitsgericht die Entlassung: Laut Auffassung des BFW sei die fristlose Kündigung dadurch gerechtfertigt, dass David M. Spesenbetrug begangen habe und anschließend versucht haben soll, diesen zu verschleiern, indem er eine Kollegin gebeten haben soll, für ihn in der Angelegenheit zu lügen. Krawetzke zufolge habe der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt; zudem sei von einem »Vertrauensverlust« gegenüber David M. die Rede gewesen.
Lukas Münch, Anwalt von David M., entgegnet den Vorwürfen des BFW, dass »fiktive Abrechnungen« von Bahnfahrkarten im Unternehmen seit Jahren bekannt und geduldet worden seien, unter anderem, um die Prozesse in der Buchhaltung zu vereinfachen. Der Verteidigung von M. lägen dafür mehrere E-Mails als Belege vor. Den Schritt der fristlosen Kündigung als »Ultima Ratio« empfinde Münch daher als unverhältnismäßig, auch vor dem Hintergrund, dass es seit Beginn des Arbeitsverhältnisses keine Abmahnungen gegen David M. gegeben habe.
Auf die Frage der Richterin, ob die Parteien zu einer Einigung bereit wären, erklärte Münch, dass er und sein Mandant forderten, die außerordentliche Kündigung zurückzunehmen. Statt dessen seien sie bereit, eine Abmahnung ohne Schuldgeständnis zu akzeptieren. Ralf Krawetzke machte dagegen in knappen Worten deutlich, dass weder die Forderung von David M. und seinem Anwalt noch eine andere Form der Einigung für das BFW in Frage komme. Da es wegen der starken Differenzen zwischen David M. und seinem ehemaligen »Arbeitgeber« nicht zu einer Einigung kam, setzte die Richterin einen Verhandlungstermin für den 23. April 2027 an.
Im Anschluss an den Gütetermin sagte Anwalt Münch gegenüber jW: »Wir haben einen Einigungsvorschlag unterbreitet, weil wir immer bemüht sind, irgendwie glücklich zueinander zu kommen. Aber die Gegenseite war gar nicht bereit.« Als Nächstes gäbe es mehrere Fristen, zu denen beide Seiten ihre Argumente zum Sachverhalt austauschen könnten, »und im Anschluss treffen wir uns im April dann zum Kammertermin. An dem Tag darf das Gericht dann auch ein Urteil sprechen. Oder entscheiden, dass vielleicht weitere Beweismittel notwendig sind.« Münch sagte weiter, dass er als Anwalt ungern Prognosen abgebe, aber davon überzeugt sei, dass er und sein Mandant gewichtige Argumente hätten. Das BFW ließ eine jW-Anfrage zu den Gründen der Kündigung von David M. bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
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