Kuba weist US-Vorwurf zurück, mit Söldnern in Ukraine-Krieg verwickelt zu sein
Kuba bekräftigte am Mittwoch erneut seine Ablehnung der Versuche der Vereinigten Staaten, das Land in den Konflikt in der Ukraine zu verwickeln:
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Kubas bekräftigt erneut seine entschiedene Ablehnung der falschen Anschuldigungen, die die Regierung der Vereinigten Staaten ohne jegliche Grundlage oder Beweise weiterhin über eine angebliche Beteiligung Kubas am militärischen Konflikt in der Ukraine verbreitet, mit dem Ziel, die internationale Gemeinschaft zu verwirren und falsch zu informieren.
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten bekräftigt kategorisch, dass Kuba weder an diesem Konflikt beteiligt ist noch mit militärischen Einheiten dort oder in irgendeinem anderen Land präsent ist.
Kuba unterstützt die friedliche Lösung von Konflikten durch Dialog und Verhandlungen, einschließlich im Fall der Ukraine, unter Einhaltung des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen.
Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten hat Kuba eine makellose Bilanz im Kampf gegen das schwerwiegende Übel des Söldnertums, gegenüber dem im Land eine Null-Toleranz-Politik gilt. Aus diesem Grund verfolgt und bestraft Kuba das Söldnertum strafrechtlich gemäß den Bestimmungen seiner nationalen Gesetzgebung und seiner internationalen Verpflichtungen. (…)
Seit 2023 wurden 17 Ermittlungsverfahren wegen des Straftatbestands des Söldnertums mit 49 Beschuldigten durchgeführt. Davon wurden 43 in zwölf Verfahren vor Gericht gestellt, wobei Strafen zwischen fünf und 16 Jahren Freiheitsentzug beantragt wurden. In fünf Fällen mit sechs Beschuldigten entschied die Generalstaatsanwaltschaft der Republik, keine Strafverfolgung einzuleiten, und ordnete die Einstellung der Verfahren an, da deren Beteiligung an diesem Straftatbestand nicht nachgewiesen worden war. Bislang fanden zehn mündliche Verhandlungen statt, zwei weitere stehen noch aus. Die Angeklagten wurden entsprechend den Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft der Republik verurteilt. (…)
Das Palästina-Komitee Stuttgart und eine Vielzahl weiterer Organisationen rufen zu einer bundesweiten Solidaritätsdemonstration mit den »Ulm 5« am Sonnabend, dem 24. Oktober 2026, um 15 Uhr auf dem Stuttgarter Schlossplatz auf:
Crow, Daniel, Leandra, Vi und Zo – fünf Menschen, die nicht länger zusehen konnten, wie in Palästina ein Genozid verübt wird und wie Waffen, Geld und politische Unterstützung aus Deutschland dazu beitragen.
Am 8. September 2025 verschafften sich die »Ulm 5« Zutritt zum deutschen Hauptsitz des israelischen Rüstungsunternehmens Elbit Systems in Ulm. Sie zerstörten dort Laboreinrichtungen, Messinstrumente und IT-Infrastruktur, um die Produktion des Unternehmens zu stören und einen Beitrag gegen die Fortsetzung des Krieges in Palästina zu leisten. Dafür sitzen die »Ulm 5« in deutschen Gefängnissen und stehen seit April 2026 in Stuttgart-Stammheim vor Gericht. (…)
Die »Ulm 5« und ihre Verteidiger:innen nutzen den Prozess, um die Verbindungen zwischen deutscher Kriegsindustrie, staatlicher Repression und dem Krieg gegen Palästina sichtbar zu machen. Sie verweigern sich den Bedingungen des Prozesses, entlarven in Erklärungen Elbit Systems und die Rolle des Gerichts und rücken den politischen Charakter der Aktion und ihre Legitimität für ein Ende des Genozids in den Mittelpunkt.
Diese Verbindungen tragen wir auf die Straße. Zeigen wir unsere Solidarität mit den »Ulm 5«, begleiten wir ihre Prozesse, machen wir sichtbar, warum sie vor Gericht stehen, und tragen wir ihren Widerstand aus dem Gerichtssaal auf die Straße. Gegen deutsche Kriegsprofite, gegen staatliche Repression und für ein freies Palästina!
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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