Zum Inhalt der Seite

Endstation Trunksucht

Foto: Sebastian Willnow/dpa

Mit dem Alkohol verhält es sich wie mit einem guten Therapeuten. Er holt nichts aus den Leuten, das nicht bereits in ihnen steckt. Doch tut er es schneller und intensiver. Alkohol macht die Heiteren fröhlicher, die Ängstlichen panischer, die Impulsiven wütender, die Eloquenten geschwätziger. Nur die Klugen werden nicht klüger. Bislang galt ein Alkoholverbot an wenigen großen Bahnhöfen, in Berlin, München, Hamburg, Köln. Jetzt setzt die Deutsche Bahn das Verbot an allen 5.400 Bahnhöfen des Landes durch. Die große Hoffnung: mehr Sauberkeit, mehr Sicherheit, mehr Liebe. Es geht um Besoffskis und um Müll, um Bier in Dosen und Bier in hohen Dosen.

Das Verbot spaltet die Nation. Die einen wollen sich ihr Wegbier zwischen Arbeit und RE nicht nehmen lassen, die anderen sind der Erfahrung müde, am Bahnsteig neben Torben zu stehen, der, schon mittags voll wie eine Radehacke, keinen Sinn dafür hat, dass man sich für ihn gar nicht mal so sehr interessiert. Die Frankfurter Rundschau verschießt gleich im Titel ihr ganzes Pulver: »Es gibt kein Bier auf Gleis 2«. Kalauer sind nicht dazu da, unterlassen zu werden. Danach schippert das Blatt um sämtliche Fragen herum, die vielleicht interessant wären: »Trotzdem ist der harsche Ton der Verkündung schräg (…) Zum anderen fragen manche völlig zu Recht, warum das Verbot nicht auch die Lücke zwischen Zug und Bahnsteigkante schließt? In Zügen darf weiterhin gepichelt werden, und im Bord­bistro gibt es auch künftig Bier, Wein und Whisky.« Im Bordbistro gibt es übrigens keinen Whisky, doch um die wirklich dringenden Probleme kümmert die Deutsche Bahn sich natürlich nicht.

Anzeige

Die Thüringer Allgemeine fragt nach der Umsetzbarkeit: »Die Bahn muss die nun geltende Hausordnung an etwa 280 Bahnhöfen durchsetzen. (…) Das dürfte kaum möglich sein. (…) Wenn Bier weiter zur Regel wird, weil nur selten jemand kontrolliert, wäre die Hausordnung nicht mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist.« Falsche Kehle. Diese Art Verbote sind nicht zum Zweck auf der Welt, Verhältnisse zu bessern, sie haben Symbolfunktion, und zwar vor allem für die, die sie aussprechen. Man hat zwar nichts geschafft, doch wenigstens was getan.

Verhalten schlägt zdfheute.de soziale Töne an. Für Obdachlose werde das Verbot zum Problem: »Marcel (…) lebt in Düsseldorf auf der Straße. Er nutzt die Gänge des Bahnhofs, um sich aufzuwärmen. Hier werde er auch nicht ausgeraubt, sagt er, weil überall Leute sind. Doch Bier oder Schnaps darf er hier nicht mehr konsumieren.« Schon dreimal habe man ihn des Bahnhofs verwiesen. Verdrängung als Lösung der sozialen Frage, man kennt es. (fb)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.10.2026, Seite 2, Ansichten

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Pressefreiheit schützen, Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!