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Steuergeschenke für Milliardäre
Bundesverfassungsgericht berät über Ausgestaltung der Erbschaftssteuer. Großerben werden vom Fiskus verschont
Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es in dieser Woche um die Ausgestaltung der Erbschaftssteuer. An diesem Dienstag findet dazu die zweite mündliche Anhörung statt. Die erste ging am Montag über die Bühne. Bei bekannter Ausgangslage: Die größten Unternehmenserben werden vom Staat mit Millionen beschenkt. Seit 2009 wurden Vermögen im Wert von 100 Milliarden Euro steuerfrei übertragen.
Die Karlsruher Richter werden kein Urteil über die politische Ausgestaltung der Steuer fällen. Sie widmen sich ihr in zwei unterschiedlichen Verfahren. Am Montag ging es um eine sogenannte Normenkontrolle, die das Bundesland Bayern angestoßen hat. Ziel der Regierung um Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist es, das Erbschaftsteuergesetz des Bundes zu kippen, weil die Kompetenz dafür bei den Ländern liege. Inhaltlich sei es geboten, die Freibeträge zu regionalisieren, insbesondere um das unterschiedliche Preisniveau bei Immobilien zu berücksichtigen. »Bayern will erreichen, dass Kinder das Haus ihrer Eltern auch in Zukunft wieder erben können, ohne dass die Erbschaftsteuer sie zum Verkauf zwingt«, sagte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Vorfeld der Verhandlung. Dieses Verfahren dürfte vor allem aus wahlkampftaktischen Gründen angestoßen worden sein.
Das wichtigere Verfahren findet am Dienstag statt. Der Kläger hatte von seiner Tante unter anderem ein Wertpapierdepot im Wert von rund 67.000 Euro geerbt, für das er die volle Erbschaftsteuer zahlen musste. Dies hält er für verfassungswidrig, weil Großerben weitreichende Ausnahmen zugestanden werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat beim Gesetzgeber bereits mehrfach angemahnt, eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Seit 1995 spielen Richter aus Karlsruhe und Regierungspolitiker in Bonn beziehungsweise Berlin in der Frage um Ausnahmen für Unternehmenserben Pingpong. Das Argument der wechselnden Bundesregierungen lautete, die Verschonung von Unternehmensvermögen sei zur Sicherung von Arbeitsplätzen erforderlich. Auf Geheiß aus Karlsruhe wurde 2016 die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung eingeführt, die für Unternehmenserben ab einem Wert von 26 Millionen Euro unter bestimmten Voraussetzungen einen vollständigen Erlass der Erbschaftsteuer vorsieht.
Um in den Genuss der Steuerfreiheit zu kommen, müssen die Erben nachweisen, dass sie bedürftig sind. Als bedürftig gilt, wer zum Stichtag der Übertragung nicht über genügend »nicht begünstigtes Vermögen« (insbesondere Privatvermögen) verfügt, um die Erbschaftsteuer zu begleichen. Allerdings muss von den Erben vom eigenen Privatvermögen nur die Hälfte für die Steuerzahlung eingesetzt werden, der Rest bleibt – ohne nähere Begründung – verschont.
An dieser Stelle ist die Kreativität der Superreichen und ihrer Anwälte gefragt. Denn nur, wer besonders gewieft glaubhaft macht, dass er auf das Geld angewiesen ist, wird vom Staat mit Millionen subventioniert. So kann liquides Vermögen, das für die Steuerzahlung genutzt werden könnte, in begünstigtes Vermögen umgewandelt werden, so dass kein Vermögen da ist, um die Steuer zu zahlen. Oder die Unternehmensanteile werden an vermögenslose Kinder oder an eine Familienstiftung übertragen. Im vergangenen Jahr wurden durch derlei Ausgestaltungstricks 34 Großerben in Deutschland insgesamt 3,7 Milliarden Euro erlassen. Im Durchschnitt zahlten sie nur zwei Prozent Erbschaftsteuer.
Aus dem Fragenkatalog der Karlsruher Richter zur Verhandlung am Dienstag geht immerhin hervor, dass geklärt werden müsse, »inwiefern eine Erbschaftsteuerbelastung den Bestand von Unternehmen, deren Investitionskraft und den Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland gefährden kann«. Die Verhandlung ist deshalb von öffentlichem Interesse, weil die Richter wissen wollen, wie sich Vermögen in Deutschland verteilt, welche Rolle dabei vererbtes Vermögen spielt und was eine Erbschaft- und Schenkungsteuer dazu beitragen kann, ungleiche Vermögensverteilung zu mildern und Wettbewerbs- und Chancengleichheit zu schaffen.
In zahlreichen Studien wurde nachgewiesen, dass von Erben geführte Unternehmen häufiger insolvent gehen und weniger investieren. Sogar die Ökonomen des Sachverständigenrats Wirtschaft, der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums und die OECD kommen zu dem Schluss, dass Privilegien für Unternehmensvermögen dem Wirtschaftsstandort schaden und Arbeitsplätze kosten. Für den Bundeskanzler spielt das keine Rolle: »Deswegen möchte ich unseren Koalitionspartner bitten, durch steuerpolitische Vorschläge in diesen Tagen nicht eine zusätzliche Verunsicherung in die Bevölkerung und insbesondere in die mittelständischen Betriebe hineinzubringen, wenn es denn um die Frage der Nachfolge der nächsten Generation in diesen Unternehmen geht«, sagte Friedrich Merz schon im Januar. Denn gerade die »kleinen und mittleren Unternehmen« seien das eigentliche Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft.
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Ulrich Sander aus Dortmund 15. Okt. 2026 um 10:32 Uhr»Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht.« So schworen es die Häftlinge des KZ Buchenwald kurz nach ihrer Selbstbefreiung. Die meisten Schuldigen standen nie vor irgendwelchen Richtern. Die Kriegsverbrecherclans wie Krupp, Flick, Kühne und Quandt durften das Raubgut aus NS-Zwangsarbeit und Vernichtungskrieg behalten und konnten es ihren Erben steuerfrei hinterlassen. Zwei Drittel der deutschen Milliardäre haben ihren Reichtum aus dem Diebesgut ihrer Eltern und Großeltern erlangt. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) hat deshalb die Forderung erhoben: Die braunen Erben enterben. Und zwar zu Gunsten der Hinterbliebenen ihrer Opfer. An diese gerechte Forderung und an den Schwur von Buchenwald sollten sich die Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichts bitte erinnern.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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