Folgenlose Verpflichtung
Von Kristian Stemmler
Eine »sichere und nachhaltige Zukunft zu ermöglichen«, das sehe man als Aufgabe, heißt es auf der Homepage des Augsburger Rüstungsunternehmens Renk. Nicht nur für Palästinenser klingt das wie Hohn, denn Renk-Getriebe sind in »Merkava«-Panzern verbaut. Der schwere Kampfpanzer kam auch im genozidalen Gazakrieg zum Einsatz. Der Versuch eines palästinensischen Zivilisten aus Gaza, den Export dieser Getriebe durch juristisches Vorgehen in Deutschland zu stoppen, ist jetzt gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde des Mannes nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Die Beschwerde war vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und palästinensischen Organisationen unterstützt worden. In einer Stellungnahme vom Donnerstag kritisierte das ECCHR die Entscheidung. Damit greife auch Karlsruhe »nicht ein, um Menschen, deren Leben durch deutsche Rüstungsexporte gefährdet ist, effektiven Rechtsschutz zu gewähren«. Zwar erkenne das Gericht an, dass das Grundgesetz die Bundesrepublik verpflichte, Menschenrechte und Völkerrecht zu schützen. Zugleich betone es aber, dass daraus in der Regel kein Anspruch Betroffener auf konkrete staatliche Maßnahmen folgt. Für Menschen, deren Leben von deutschen Rüstungsexporten bedroht ist, bleibe »damit der Zugang zu Gerichten weiterhin versperrt«.
Tatsächlich drückte das höchste deutsche Gericht sich mit seiner Entscheidung um eine inhaltliche Befassung mit dem Vorgehen der israelischen Regierung in Gaza und der Bedeutung deutscher Rüstungsgüter in diesem Zusammenhang herum. Die 2. Kammer des Zweiten Senats zog sich auf den Befund zurück, dass es keinen Grund gebe, Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs des Landes Hessen und des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main in der Sache zu beanstanden.
Der Beschwerdeführer verlor laut dem ECCHR bei israelischen Angriffen im Februar 2024 seine Frau und sein Kind, später auch seinen Vater und mehrere Brüder. Er lebe mit den verbliebenen Familienmitgliedern in Gaza in ständiger Gefahr durch fast tägliche militärische Angriffe, hieß es weiter. Vor diesem Hintergrund hatte der Palästinenser im Dezember 2024 beim Verwaltungsgericht Frankfurt einen Eilantrag gegen Exportgenehmigungen eingereicht, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Renk-Panzerkomponenten erteilt hatte. Gegen die Ablehnung des Antrags erhob er Beschwerde vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof, welche dieser im September 2025 verwarf.
Auffallend: Auch die beiden Verwaltungsgerichte sahen keinen Grund, sich näher mit den tödlichen Folgen der Ausfuhr der Getriebe nach Israel zu befassen. Lapidar hieß es, eine »Drittantragsbefugnis« des Antragstellers sei nicht gegeben. Mit einer solchen Befugnis meinen Juristen das Recht eines Dritten, also einer »nicht direkt adressierten« Person, gegen einen Behördenbescheid vorzugehen. Die Gerichte sahen eine »Schutzpflicht der deutschen Staatsgewalt« zugunsten des Palästinensers nicht als gegeben an.
Neben dem ECCHR wurde der Palästinenser auch von den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Al-Haq, Al Mezan und dem Palestinian Centre for Human Rights (PCHR) unterstützt. Shawan Jabarin, Generaldirektor von Al-Haq, bezeichnete den Karlsruher Beschluss laut Mitteilung als »jüngstes Beispiel einer Reihe von Verfahren« in diversen Ländern, bei denen Gerichte »den außenpolitischen Präferenzen eines Staates in unangemessener Weise folgen«.
Nach den Hamas-Angriffen am 7. Oktober 2023 hatte die Bundesrepublik die Rüstungsexporte nach Israel erheblich gesteigert. Die Regierung von Olaf Scholz (SPD) erteilte bis zu ihrer Ablösung Exportgenehmigungen im Wert von fast einer halben Milliarde Euro. Ein von Friedrich Merz (CDU) im Sommer 2025 unter dem Druck des wachsenden internationalen Entsetzens über das israelische Vorgehen verkündeter vorläufiger Teilstopp der Exporte wurde schon wieder aufgehoben. Das ECCHR verwies darauf, dass der im Oktober 2025 verkündete sogenannte Waffenstillstand den Menschen in Gaza keine Sicherheit gebracht habe. Seitdem seien nach Angaben internationaler Organisationen mehr als 574 Menschen bei israelischen Angriffen getötet worden, darunter über 100 Kinder.
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