»Karlsruhe stärkt Mietrecht«
Der Berliner Mieterverein begrüßt in einer Mittelung von Dienstag die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die wiederholte Verlängerung der Mietpreisbremse rechtens ist:
»Karlsruhe stärkt das soziale Mietrecht!« bringt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 183/25) auf den Punkt. Den weitverbreiteten Vermietereinwand, die Mietpreisbremse könne nicht wiederholt um weitere fünf Jahre verlängert werden, hat das höchste deutsche Gericht generell zurückgewiesen. Statt dessen hat Karlsruhe sogar erfreulich klar betont, dass die Mietpreisbremse sozialer Ungleichheit entgegenwirken kann und daher einem gesellschaftspolitischen Interesse dient. Finanziell schwächere Mietende würden damit wirksam vor Verdrängung gestützt.
Die Argumentation der Berliner Vermieterin, die Beschränkung der Neuvertragsmiete verletze ihr Eigentumsrecht, war bereits vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden (BGH, Urteil v. 18.12.2024 – VIII ZR 16/23).
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt abschließend klargestellt: Vermietende werden durch die Mietpreisbremse eben nicht schwerwiegend in ihrem Eigentumsrecht aus Artikel 14 Grundgesetz beeinträchtigt. Sie seien nämlich wegen der Sozialpflichtigkeit ihres Eigentums von vornherein nicht darin geschützt, den größtmöglichen Gewinn aus der Miete zu erzielen. »Wir gehen davon aus, dass die ständigen Unkenrufe der Wohnungswirtschaft, die Mietpreisbremse sei verfassungswidrig, endlich gestoppt sind«, erwartet Sebastian Bartels von dem heutigen Urteilsspruch.
Das Bundesverfassungsgericht geht zwar davon aus, dass Kommunen die Mietpreisbremse nicht ohne regelmäßige Prüfung des Wohnungsmarktes verlängern dürfen – sie sei vielmehr nur bei besonders angespannten Wohnungsmärkten gerechtfertigt. »Es wäre aber fatal, wenn der Bundesgesetzgeber die Regelung mit dem erneuten Auslaufen der Regelung im Jahr 2029 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch streicht«, warnt Bartels. (…)
Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen erklärte am Dienstag zum Faktum überhöhter Mieten in Berlin:
94 Prozent der Mieten sind zu hoch: Das ist das Ergebnis einer ersten Auswertung der Mietprüfstelle, die der Senat vergangenes Jahr eingesetzt hat. Von allen Mieten, die zwischen April und Dezember 2025 von der Landesanstalt überprüft wurden, waren nur sechs Prozent im zulässigen Bereich. 69 Prozent der Mieten sind sogar so stark überhöht, dass es sich dabei um Mietwucher handelt (Miethöhe 50 Prozent über dem Mietspiegel). Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen kritisiert, dass der Senat diese Entwicklung auf dem Mietmarkt nur beobachtet, ohne konkrete Maßnahmen für bezahlbares Wohnen zu ergreifen.
»Großkonzerne dominieren den Berliner Mietenmarkt und treiben die Preise in die Höhe, auch mit illegalen Tricks. Wenn 94 Prozent der Menschen in Berlin zuviel Miete zahlen, dann müssen in der Politik alle Alarmglocken angehen. Aber der Senat verwaltet die Mietenkrise nur, statt sie zu lösen. Der erfolgreiche Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Deutsche Wohnen, Vonovia und Co. wird seit Jahren verschleppt«, sagt Ida Mühlhaus, Sprecherin der Initiative.
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