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Störenfried beseitigt
Abberufung von IStGH-Chefankläger
Und weg ist er. Die Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben am Freitag mit klarer Mehrheit den Chefankläger des Den Haager Gerichts, den Briten Karim Khan, seines Amtes enthoben. Das ist ein Erfolg für die Trump-Administration und zugleich nur eine weitere Etappe in der Schlacht, die sie gegen den IStGH führt. Schon mehrfach hatte sie schwere Sanktionen gegen Funktionäre des Gerichtshofs verhängt. »Wir werden den IStGH niederreißen, wenn nötig, Stein für Stein«, hatte US-Außenminister Marco Rubio Mitte Juli im Wall Street Journal gedroht. Warum? Nicht nur, weil der IStGH Haftbefehle gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu und Exverteidigungsminister Joaw Gallant verhängt hat, sondern auch, weil die Forderungen lauter werden, künftig US-Angriffskriege und -Kriegsverbrechen in Den Haag abzuurteilen. Washington fasst dies als offene Kampfansage auf.
Das allerdings sollte niemanden überraschen. Als der IStGH am 1. Juli 2002 seine Arbeit aufnahm, da predigten seine Initiatoren, darunter die Bundesrepublik, selbstverständlich, Ziel sei es, dem Recht global zum Durchbruch zu verhelfen. Im profanen Alltag ging es freilich darum, unbotmäßige Personen und Organisationen vor allem im globalen Süden ohne offene Gewalt auszuschalten. Weil lange Zeit ausschließlich führende Politiker und Milizionäre aus afrikanischen Staaten angeklagt wurden, verspotteten dort viele den IStGH als neuen »Afrikagerichtshof« der Exkolonialmächte – und das traf durchaus zu. Was allerdings niemand im Westen vorgesehen hatte, das war, dass sich die globalen Kräfteverhältnisse verschieben, dass irgendwann auch Politiker aus dem Westen angeklagt werden könnten. Genau das aber tritt inzwischen punktuell ein.
Insofern musste Khan weg. Und das lag wohl nicht nur im Interesse der herrschenden Klasse in den USA. Kann man sich vorstellen, dass die Bundesregierung Friedrich Merz ausliefern würde, sollte er dereinst in Den Haag wegen Beihilfe zum Angriffskrieg auf Iran – Stichwort: Ramstein – angeklagt werden? Na eben. Dass Khan vom US-Establishment ausgerechnet mit dem Vorwurf attackiert wurde, er habe sich sexualisierter Gewalt schuldig gemacht, ist nun aber – Stichworte: Epstein, Trump – Zynismus pur. Wer sexualisierte Gewalt nicht bekämpft, sondern sie so offen politisch instrumentalisiert, leistet den Opfern, die ihr Recht verdienen, nicht aber ihre Benutzung zu fremden Zwecken, einen Bärendienst.
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Onlineabonnent*in Horst R. aus Z. 1. Aug. 2026 um 19:04 UhrZu diesem Thema habe ich mindestens einen wesentlich besseren sprich informativeren Beitrag gelesen. Ich verweise nur auf den Widerspruch zwischen dem Entscheid des Richterkonsortiums und dem des Leitungsgremiums des IStGH. Die einen sprechen frei, die anderen entlassen. Dem Leserbrief von Emmo Frey schließe ich mich vorbehaltlos an.
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Emmo Frey aus Dachau 28. Juli 2026 um 10:19 UhrDie Beseitigung der »Störenfriede«, wenn sie denn die Mächtigen dieser westlichen Welt zu sehr bei ihren kriminellen Handlungen irritieren, läuft offenbar immer mit der gleichen Vorgehensweise ab: Cherchez la femme! Ob Julian Assange, ob Dominque Strauss-Kahn (DSK) und jetzt Karim Khan – man kriegte sie mit Damen dran, die Aussagen über Vergewaltigungen oder sonstige »sexualisierte Gewalt« machten. Sicher, die Herren hatten oder wollten Sex (der oberste Sexist ist aktiver Präsident), Gewalt wurde aber nie nachgewiesen. Bei Assange waren es dubiose Lügen, DSK wurde vor Gericht immer freigesprochen und bei Karim Khan glaube ich gar nichts. Offenbar kann man Frauen nicht nur für Sex kaufen (= Prostitution), sondern auch für Lügen über sexualisierte Gewalt? Ist das reziproke Prostitution oder wie nennt man das?
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Reinhard Hopp aus Berlin 27. Juli 2026 um 18:39 Uhr»Das herrschende Recht ist das Recht der Herrschenden.« (Karl Marx) Oder anders: Geht es noch abstoßender, verlogener, skrupelloser und zynischer?
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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