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Erst kommt das Land
Der übliche Sound in der Rentenfrage geht ja so: Die Gesellschaft wird immer älter, deshalb wird die Rente immer teurer, was wiederum Lohnarbeit und Kapital gleichermaßen belastet. Ergo muss länger gearbeitet werden, was ohnehin gut wäre, da ein Mangel an Fachkräften herrscht. Rente erscheint so oder so und immer mehr als eine verschwenderische Leistung zugunsten einer wachsenden und älter werdenden Klientel, die einfach nur ihre Freizeit genießen will – ohne Gegenleistung. Unter dem Gesichtspunkt der Arbeitswertlehre beziehungsweise unter dem der Ausbeutung von Mehrarbeit zugunsten des Kapitals innerhalb einer jahrzehntelangen Lohnarbeitskarriere ist das natürlich Blödsinn. Aber ich bitte Sie, wer argumentiert denn noch so?
Die großen Gazetten jedenfalls nicht. Zu den Vorschlägen der Rentenkommission haben sie natürlich trotzdem eine Meinung. Heike Göbel von der FAZ findet, das »Reformkonzept« sei »klug ausbalanciert«. Wer von der Rentenreform gar nichts weiß, weiß jetzt, dass sie allen Rentenempfängern der Zukunft zum Schaden gereichen wird. Die neoliberale Dampframme entdeckt dennoch noch das eine oder andere Haar in der Suppe: Wenn nun für den Kapitalstock der Zusatzrente die Versicherungsbeiträge weiter erhöht werden sollen, ist das »für die unter hohen Standortkosten ächzenden Unternehmen schwer zu verkraften«.
Den neoliberalen Katechismus beherrscht man auch bei der Berliner Zeitung. Das »Reformbündel« ist einfach »zu lasch«. Schon heute hätte man das Renteneintrittsalter »deutlich anheben müssen – realistisch wären 70 Jahre. Statt dessen werden die Boomer in Ruhe gelassen.« Die vollständige Parteinahme für den Unternehmerstandpunkt lautet dann so: »Die Risikoträger, die Macher, die Gründer werden weniger – die Versorgten mehr.«
Beim Tagesspiegel weiß man um den Inhalt der Vorschläge. »Gibt es ein anderes Wort für Reformen? Ja, es heißt ›Kürzungen‹.« Da kann man schon mal schwach werden: »Das Mitgefühl mit den Schwachen obsiegt oft über die Reformvernunft.« Aber jetzt bloß nicht vom Kurs abbringen lassen, was sein muss, muss sein, und schadet es den ausführenden Parteien: »Die Popularitätswerte werden weiter sinken. Aber erst kommt das Land, dann die Partei.« Wusste schon der Kaiser.
Doch der Gerechtigkeit eine Gasse. Die Süddeutsche Zeitung, regelmäßig Anwärter für den blödesten Kommentar, entdeckt eine sozialdemokratische Ader und beutet sie ein wenig aus. »Die Lasten für die Arbeitgeber sind vergleichsweise gering«; Mieten oder größere Kapitalerträge will die Kommission nicht für Rentenbeiträge heranziehen. »Eine faire Lastenteilung aber ist dies nicht. Man kann die Finanzierung der Alterung nicht zuvorderst den Beschäftigten aufladen.« Womit wir einmal halbwegs einer Meinung sind mit der Zeitung aus München. (brat)
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Istvan Hidy aus Stuttgart 25. Juni 2026 um 10:54 UhrDie Rentendebatte klingt oft nach »zu teuer«, ist aber vor allem ein Rechen- und Wahrnehmungstrick. Die gesetzliche Rente bekommt jährlich rund 110–130 Mrd. Euro Bundeszuschüsse, zusätzlich zu Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Parallel dazu kostet die staatliche Beamtenversorgung – Pensionen plus Beihilfe – etwa 85–105 Mrd. Euro pro Jahr, vollständig aus Steuern finanziert. Doch diskutiert wird fast ausschließlich die erste Hälfte, als wäre sie der alleinige Kostenblock der Alterssicherung. Die zweite, gleich große staatliche Rentenwelt läuft im Haushalt mit, aber kaum im Kommentar. So entsteht die Schieflage: Die Rente gilt als Problem – die Pension als Hintergrundrauschen. Dabei tragen beide Systeme in vergleichbarer Größenordnung zur staatlichen Alterslast bei, nur mit sehr unterschiedlicher Sichtbarkeit im politischen Diskurs.
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Was für ein schöner Begriff das doch ist, die »staatliche Alterslast«! Dass ein Gemeinwesen sich um die sorgt, die jahrzehntelang für dieses Gemeinwesen gesorgt haben, das ist also eine Last, mithin unerträglich. Präziser kann man nicht fassen, wie sich Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu fühlen haben: Lästiger Restmüll.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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