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Die Linke Stuttgart: Kritischer Journalismus ist kein Verbrechen. Solidarität mit Hüseyin Doğru

Foto: AndrasTrujillo/IMAGO/JNA Press
Aussprechen, was ist. Solidaritätsdemonstration mit Palästina am 14. Juni 2026 in Berlin

Der Kreisvorstand von Die Linke Stuttgart erklärte sich am Montag solidarisch mit dem von der EU mit Sanktionen belegten Journalisten Hüseyin Doğru:

Hüseyin Doğru ist ein Journalist, der gemeinsam mit seinen Kolleg*innen über Red Media aus der Perspektive der Arbeiter*innenklasse und unterdrückten Völker berichtete. (…) Dabei deckten sie die Rolle Deutschlands auf, das sich durch wirtschaftliche, politische und militärische Zusammenarbeit mit Israel am Genozid beteiligt. (…) Daran knüpft die kritische Berichterstattung über die Kriegsverbrechen Israels und über die staatlichen Repressionen gegen die Palästina-Solidarität, die der mutmaßliche Grund dafür ist, warum Hüseyin Doğru als Person und Red Media als Institution ohne Beweise und ohne rechtliches Verfahren von der Europäischen Union mit dem Vorwurf der »Desinformation« sanktioniert wurden. Diese haltlose und ungerechte Entscheidung ist eine tiefgreifende Beschneidung der Meinungs- und Pressefreiheit in der EU und Deutschland. Folgen hat dies in Zukunft für jegliche kritische Berichterstattung, die mit der Militarisierung und Faschisierung des kapitalistisch-imperialistischen Systems weltweit notwendiger wird.

Darüber hinaus hat sie tiefgreifende Folgen für das Leben Hüseyin Doğrus und seiner Ehefrau mit zwei Neugeborenen und einem siebenjährigen Sohn. (…) Die Familie soll regelrecht in die Existenznot getrieben werden. Jegliche solidarische Unterstützer*innen Hüseyins und seiner Familie könnten mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe selbst bestraft werden, wenn sie ihm materiell helfen möchten.

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Doch die Solidarität kann nicht bestraft und gebrochen werden. So zeigen auch wir als Kreisvorstand Die Linke Stuttgart volle Solidarität mit Hüseyin Doğru, seiner Familie, seinen Kolleg*innen und deren kritischer Berichterstattung. Als KV Die Linke Stuttgart fordern wir die sofortige Aufhebung aller Sanktionen und die Gewährleistung der Meinungs- und Pressefreiheit in der EU und in Deutschland. (…)

Die »Vereinigung der Freunde der Demokratischen Arabischen Republik Sahara« informierte am Montag über einen Hungerstreik eines politischen Gefangenen aus der Westsahara in marokkanischer Haft:

Nachdem Naâma Asfari – ein politischer Gefangener aus der Westsahara (Sahraui) – im Mai drei jeweils 48stündige Hungerstreiks ohne Reaktion seitens der Behörden durchgeführt hatte, begann er am 8. Juni einen unbefristeten Hungerstreik. Er fordert die Umsetzung der Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen. Der marokkanische Staat hat keine der Maßnahmen umgesetzt, die in der Stellungnahme der Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2023 empfohlen wurden; darin wurde die willkürliche Inhaftierung verurteilt und die Freilassung der Sahraui-Gefangenen der »Gdeim-Izik-Gruppe« gefordert. Diese Gefangenen wurden auf der Grundlage von unter Folter erzwungenen Geständnissen zu hohen Haftstrafen verurteilt – ein Sachverhalt, der vom UN-Ausschuss gegen Folter bestätigt wurde. Die Gefangenen berichten zudem von schwerer medizinischer Vernachlässigung und systematischen Repressalien. (…) Gemeinsam mit Naâma Asfari fordern wir die Freilassung aller Sahraui-Gefangenen der Gdeim-Izik-Gruppe und unterstützen seinen »Kampf um Würde«. Die Schwere dieser seit 15 Jahren andauernden willkürlichen Inhaftierung verlangt von den Vertragsstaaten – einschließlich Frankreich – sowie von UN-Institutionen und Menschenrechtsorganisationen, tätig zu werden und von der marokkanischen Regierung und dem Staat Aufklärung zu verlangen, um diesem rechtswidrigen Zustand ein Ende zu setzen. (…)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.06.2026, Seite 3, Abgeschrieben

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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