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Tag der Befreiung in Berlin

Tag der Befreiung: Klage abgewiesen

Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage gegen das Land Berlin wegen seit 2022 verhängten Auflagen zu Gedenkveranstaltungen rund um den Tag des Sieges über den Faschismus abgewiesen. Die Allgemeinverfügung, welche das Zeigen von Symbolen der Befreier am 8. bzw. 9. Mai untersagte, sei rechtmäßig und ihre Ermächtigungsgrundlage – das Versammlungsfreiheitsgesetz – mit der Verfassung konform, entschied das Gericht. Das berichtete die DKP-Zeitung Unsere Zeit am Freitag. Geklagt hatte der Anmelder von Gedenkveranstaltungen und ehemalige Landesvorsitzende der DKP Berlin, Stefan Natke. Demnach begründete das Gericht die Entscheidung mit Verweis auf eine »Gefahrenprognose für die öffentliche Ordnung und für das friedliche Zusammenleben«. So zeige die Russische Föderation zum 9. Mai militärische Stärke und vermittele durch den Krieg in der Ukraine auch in der BRD »Gewaltbereitschaft«. Das Zeigen sowjetischer Symbole könne als Unterstützung des »kriegerischen Expansionsstrebens« Russlands verstanden werden, befand das Gericht. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.06.2026, Seite 15, Antifaschismus

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