GEW Hessen gegen Jugendoffiziere an Schulen
Die Bildungsgewerkschaft GEW Hessen spricht sich gegen Jugendoffiziere an Schulen aus:
Die GEW Hessen kritisiert Kultusminister Armin Schwarz für seine Entscheidung, dass Bundeswehr und Kultusministerium zukünftig enger zusammenarbeiten. Politische Bildung ist von ausgebildeten Pädagog:innen zu leisten und nicht von Beschäftigten des Militärs.
Thilo Hartmann, Vorsitzender der hessischen GEW, kritisiert die zunehmende Präsenz von Jugendoffizieren der Bundeswehr an hessischen Schulen: »Die Bundeswehr hat an hessischen Schulen nichts zu suchen. Es ist fatal, wenn Jugendoffiziere, die an anderer Stelle Werbung für einen Dienst in der Bundeswehr machen, vor Schüler:innen als ›neutrale‹ Experten auftreten.«
Laut Kultusminister Schwarz soll mit dieser Maßnahme die politische Bildung verbessert werden. »Gerade in der heutigen Zeit ist gute politische Bildung essentiell. Herr Schwarz sollte sich daher dafür einsetzen, dass der Unterricht von ausgebildeten Lehrkräften gehalten wird«, fordert Hartmann. (…)
Die Zahl der Minderjährigen, die sich zum Wehrdienst verpflichten lassen, habe sich seit 2021 mehr als verdoppelt. »Wenn sich der Auftritt von Jugendoffizieren an hessischen Schulen normalisiert, droht die Zahl der sich verpflichtenden Minderjährigen zu steigen«, kritisiert Hartmann. Die UN-Kinderrechtskonvention schließe jedoch mit gutem Grund den Wehrdienst für unter 18jährige aus. Deutschland beruft sich mit seiner Praxis auf eine Ausnahmeklausel. Zwar werden laut Bundeswehr keine Minderjährigen in Kampfeinsätze geschickt. »Minderjährige, die sich für mehrere Jahre verpflichten, können ihren Dienst jedoch nicht einfach kündigen«, gibt Hartmann abschließend zu bedenken.
Die Initiative Gemeingut in BürgerInnenhand nimmt Stellung zur Ankündigung der Berliner Verwaltung, dem vormaligen Eigentümer des Berliner Sport- und Erholungszentrums (SEZ) die Schlüssel per Gerichtsvollzieher abnehmen zu lassen:
Carl Waßmuth, Initiator der Petition »Rettet das SEZ!« und Vorstand von Gemeingut in BürgerInnenhand: »Die Menschen hier kämpfen seit mindestens zehn Jahren dafür, dass das SEZ wiedereröffnet wird. Ich war ab 2015 selbst dabei. Wir haben auf Demos dem vertragsbrüchigen Privateigentümer eine große, selbstgebastelte Ein-Euro-Münze aus Pappe entgegengehalten. Und wir haben Akteneinsicht genommen. Ein Jurist aus der SPD hat uns geholfen und dem SPD-Senator persönlich erläutert, warum Berlin das SEZ wegen des Vertragsbruchs zurückbekommen muss. Erst daraufhin hat Berlin den Klageweg beschritten.«
Bei dem bürgerschaftlichen Engagement ging es um das Gebäude an sich, um seine Architektur und um die Nutzung für Sport und Erholung. Carl Waßmuth weiter:
»Wir wollen das SEZ wieder zurück. Zu prozessieren, nur um abzureißen, das geht gar nicht. Das wäre ein Weiter-so im Denkschema des bisherigen ›Investors‹ Löhnitz. Es ist gut, wenn Berlin das SEZ physisch zurückerhält. Denn dann kann der Senat das SEZ für die Allgemeinheit öffnen – sofort, nicht erst nach der Sanierung. Das Gebäude eignet sich für zahlreiche gemeinnützige Zwischennutzungen. Über die Zukunft des SEZ muss jetzt in einem offenen, transparenten und demokratischen Verfahren beraten werden. Unsere Losung ist: demokratisieren statt privatisieren.«
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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