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28.05.20263 Leserbriefe
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Ein Schauprozess
Haftstrafe für Daniela Klette
Die mutmaßliche frühere Militante der Roten Armee Fraktion Daniela Klette ist am Mittwoch vom Landgericht Verden zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Obwohl es nur um Jahrzehnte zurückliegende Überfälle für das Leben im Untergrund nach Selbstauflösung der RAF ging, überschattete der Terrorismusvorwurf das ganze Verfahren. Ein eigens umgebauter Hochsicherheitsgerichtssaal, zeitweilige Isolationshaft, ihre Vorführung in Hand- und Fußfesseln dämonisierten die Angeklagte als besonders gefährlich. Fast drei Jahrzehnte nach dem Ende der Stadtguerilla wurde in einem Schauprozess Rache für die chronische Erfolglosigkeit der damaligen Fahnder geübt. Eine Tatbeteiligung Klettes an den Überfällen konnte in dem auf Indizien und Mutmaßungen beruhenden Verfahren zwar nicht nachgewiesen werden. Doch es galt, ein Exempel zu statuieren – zur Abrechnung mit einer militanten Linken der Vergangenheit und zur Einschüchterung zukünftigen Widerstands.
An dem Tag, an dem Daniela Klette wegen einiger Überfälle auf Geldtransporter verurteilt wurde, enthüllt eine neue Studie, dass rund 5.000 Superreiche mehr als ein Viertel des gesamten deutschen Finanzvermögens besitzen. Ein Reichtum, der von Millionen Lohnabhängigen erwirtschaftet und von wenigen geraubt wurde. Nicht mit vorgehaltener Pistole, sondern (in der Regel) ganz legal im Rahmen der vom bürgerlichen Staat geschützten kapitalistischen Ausbeuterordnung. »Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« heißt es dazu treffend in Brechts Dreigroschenoper.
Die Finanzkapitalisten verfügen über eine demokratisch nicht legitimierte Macht über das Schicksal von Millionen Menschen, die sie in Arbeits- und Obdachlosigkeit, in Armut und Krieg stoßen können. Doch das System des Kapitalismus ist zu umfassend, als dass es sich durch bewaffnete Aktionen einer kleinen selbsterklärten Avantgarde gegen seine Charaktermasken in die Knie zwingen lässt. Man kann sich ihm auch nicht durch Abtauchen in die Illegalität dauerhaft entziehen. Zu seiner Überwindung braucht es den Klassenkampf von Millionen Werktätigen.
Daniela Klette hat in ihrem Schlussplädoyer deutlich gemacht, dass sie sich weiterhin als Teil einer Bewegung versteht für »eine Welt, die jede Form von Unterdrückung hinter sich lässt«. In diesem Sinne: Freiheit für Daniela!
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Onlineabonnent*in Franz S. aus R. 1. Juni 2026 um 11:57 UhrMuss man das sicherlich auch politisch motivierte Verfahren gegen Daniela Klette unbedingt »Schauprozess« nennen und damit diesem antikommunistischen Begriff einen linken Segen geben? Googelt man nach »Schauprozess«, kommt wie aus der Pistole geschossen in Totalitarismus-Manier: »Historische Beispiele: Bekannte historische Beispiele fanden besonders in totalitären Systemen statt. Dazu zählen die Moskauer Prozesse unter Stalin in den 1930er-Jahren, Schauprozesse im Nationalsozialismus oder politische Strafverfahren in der DDR und anderen Ostblockstaaten.« Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur schreibt: »Recht als Waffe – Schauprozesse als Instrument der Herrschaftssicherung: Seit 1920 inszenierte die Sowjetunion Gerichtsverhandlungen, deren Verlauf und Ergebnis bereits zuvor feststehen. Das Ziel dieser Verhandlungen war nicht Gerechtigkeit oder Rechtsprechung, sondern eine öffentliche Zurschaustellung der politischen Gegner und der eigenen Macht. Auch der Nationalsozialismus bediente sich solcher Schauprozesse als Herrschaftstechnik und Herrschaftsritual. Die DDR folgte wie andere dem kommunistischen Block zugehörige Staaten diesem Vorbild (…)« Auf der Diskussionsseite zum Artikel »Schauprozess« bei Wikipedia schreibt ein Diskutant treffend: »In der DDR kann es anscheinend nur entweder ›Geheim‹prozesse, oder ›Schau‹prozesse gegeben haben.« Bei der Suche nach dem Erfinder dieses vermeintlich klassenneutralen Begriffs Schauprozess wird man nicht so recht fündig. Aufgrund der Tatsache, dass in der Sowjetunion Prozesse gegen Verräter und Agenten des Imperialismus nicht geheim, sondern öffentlich und transparent geführt wurden, hat man wohl im Westen trickreich – und nicht ohne Erfolg wie man sieht – diesen Begriff erfunden.
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Onlineabonnent*in Manfred G. aus H. 31. Mai 2026 um 11:11 UhrIch war Ende der 60er Jahre Maurer-Lehrling und verstand nicht viel von Politik. Das einzige, was ich verstand, war, dass die RAF mit ihren Aktionen bei mir viel Sympathie auslöste. Das ging mir nicht allein so. Meinen Lehrlingsfreunden ging es genauso. Wir freuten uns über jede Aktion und konnten uns vorstellen die RAF zu unterstützen. Es gab zu der Zeit eine große Sympathie bei uns Lehrlingen für die RAF. Warum war das so? Der BRD-Faschismus war damals sehr lebendig. Er bestimmte den Alltag von uns Jugendlichen. Musikveranstaltungen wurden von der Polizei niedergeknüppelt, trug man lange Haare, wurde man beschimpft (vergasen, ins KZ usw.), trug man moderne Kleidung, wurde man beschimpft (Gammler usw.), volljährig wurde man erst mit 21 Jahren. D.h. man durfte sich nicht selbstständig ein Auto kaufen oder heiraten usw. Das Leben in der BRD war vom Alltagsfaschismus geprägt. Die RAF war für uns ein kleines Leuchtfeuer der Befreiung vom BRD-Alltag. Heute verstehe ich, warum die RAF sich nicht weiterentwickeln konnte und sich aufgelöst hat. Es ist ihnen nicht gelungen, Jugendliche zu mobilisieren und uns an dem Kampf teilhaben zu lassen. Das ist auch ein Teil ihrer Selbstkritik. Die RAF besaß keinen marxistischen Kompass. Der Kompass hätte ihnen zwei Kernsätze genannt: 1. Praxis ist Wahrheit und Erkenntnis und 2. Das linke Kleinbürgertum ist eine gesellschaftliche Schicht, deren Denken vom kleinen Eigentum geprägt ist und die keine revolutionäre Kraft ist, wie das Proletariat. Manni Guerth
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Onlineabonnent*in Stephan K. aus B. 28. Mai 2026 um 09:57 UhrIch bin nicht der Auffassung, mit dem falschen Weg von RAF und Co. in einer Widerstandslinie zu stehen. Bei allem Verständnis für Motive, der Weg war falsch und er hat der linken und fortschrittlichen Bewegung geschadet. Allerdings teile ich uneingeschränkt die Meinung, dass dies eine Art Schauprozess war. Der Weg zum Urteil und das Urteil haben mit Wahrheitsfindung oder Rechtsfindung wenig zu tun. Das Urteil ist ein Urteil im Namen der Staatsraison. Es ist keines im Namen des Volkes, sondern – auch da stimme ich zu – selbigem werden hier die Werkzeuge gezeigt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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