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Finanzkapitalismus

Kassieren, nicht reinreden

Musk-Konzern Space X will im Sommer an die Börse. Im Vorfeld sichert man sich gegen Anlegermitbestimmung ab. Börsenbewertungen sind hochspekulativ

Foto: Carlos Barria/Reuters
Mit futuristischen Versprechungen hofft der Musk-Konzern, beim Börsengang Anleger anzulocken (Texas, 21.4.2026)

Eine Bewertung von sage und schreibe 1,75 Billionen US-Dollar erhofft sich Konzernchef Elon Musk bei dem für den Sommer erwarteten Börsengang seines Unternehmens Space X. Die Anleger schielen ebenso auf die von ihnen erwarteten Gewinne – müssen sich jedoch zugleich darauf einstellen, trotz ihrer Investments nur wenig im Unternehmen zu melden zu haben. Wie die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch nach Einblicken in die Registrierungsunterlagen für das IPO (Initial Public Offering) berichtete, räumen sich die Chefetage des Weltraumkonzerns und insbesondere Musk selbst weitreichende Entscheidungsbefugnisse ein; zugleich werden Schutzmechanismen für Aktionäre ausgehebelt.

Die Pläne sehen eine Dual-Class-Struktur vor, was bedeutet, dass die an normale Investoren ausgegebenen Aktien ein geringeres Stimmrecht haben als die, auf die nur vorher festgelegte Kreise Zugriff haben. Zu letzteren gehören laut Reuters lediglich Musk selbst, seine Familie und »ausgewählte Entitäten«. Ihre Aktien sollen das zehnfache Stimmgewicht einer regulären haben. Damit wäre sichergestellt, dass Musk auch über den Börsengang hinaus eine Stimmenmehrheit behält. Beim Verkauf würden sie in solche mit normalem Stimmrecht umgewandelt.

Space X solle nach dem Börsengang nach US-Anlegerrecht als »controlled company« geführt werden. Eine solche Unternehmensstruktur ist in der Techbranche, in der die Gründer von Großkonzernen oft eine prominente öffentliche Rolle einnehmen, durchaus üblich und erlaubt der Unternehmensführung, weitreichende Entscheidungen ohne die sonst üblichen Aufsichtsmechanismen zu treffen.

Zugleich schließt die Satzung aus, dass Investoren gegen den Konzern vor öffentliche Gerichte ziehen können. Streitigkeiten müssen in jedem Fall vor Schiedsgerichten ausgetragen werden, Sammelklagen sind ebenfalls nicht möglich. Bereits im vergangenen Jahr wurde der Firmensitz von Delaware nach Texas verlegt, wo die Rechtslage nach Reuters-Einschätzung konzernfreundlicher ist. Insbesondere ist es dort für Anleger schwerer, eine Abstimmung zu forcieren – im Lone Star State benötigt man dafür Anteile mit Marktwert von einer Million US-Dollar oder drei Prozent der Gesamtaktien. Hintergrund ist, dass ein Gericht in Delaware die Auszahlung von Kompensationen in Form von Aktien im Wert von damals über 50 Milliarden US-Dollar an Musk durch den ebenfalls ihm gehörenden E-Autohersteller Tesla gestoppt hatte. Der Entscheid wurde mittlerweile rückgängig gemacht.

Auf Space X werden seitens der Investoren große Hoffnungen gesetzt. Bereits jetzt gehört das Unternehmen zu den Schlüsselakteuren der US-Raumfahrt und konnte in der Vergangenheit lukrative Aufträge der NASA an Land ziehen. Im Februar hatte Multimilliardär Musk den Weltraumkonzern außerdem mit seinem KI-Unternehmen X AI zusammengelegt. Bei der Fusion dürfte es vor allem um Konsolidierung des Firmenimperiums gegangen sein. Eher spekulative Pläne für weltraumbasierte Rechenzentren – deren tatsächliche Umsetzbarkeit mindestens fragwürdig ist – tragen jedoch ebenfalls zum Hype um den Börsengang bei.

Kritik kommt indes unter anderem von US-Gewerkschaften, die sich um die oft aktienbasierte Altersvorsorge ihrer Mitglieder sorgen. Die American Federation of Teachers (AFT), die insgesamt 1,8 Millionen Lehrer, Gesundheitsangestellte und öffentlich Bedienstete vertritt, richtete am Mittwoch einen offenen Brief an die US-Börsenaufsicht SEC, in dem diese zu einer »außergewöhnlich genauen Überprüfung« des Börsenganges aufgerufen wird. Kritisiert wird unter anderem das Schnellverfahren, durch das Space-X-Aktien nur 15 Tage nach dem IPO dem allgemeinen Handel zugänglich gemacht werden könnten. Dadurch könnten Indexfonds, die automatisiert in die jeweils führenden Unternehmen investieren und zu Altersvorsorgezwecken beliebt sind, zum Kauf von Space-X-Anteilen »gezwungen« werden, ehe sich der Markt normalisiert. Ferner wirft die Gewerkschaft dem Konzern intransparente Buchhaltung und mangelnde Aufsichtsmechanismen vor.

junge Welt

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.05.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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