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06.05.2026
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»Kein Wähler vor ihm hat so etwas ertragen müssen«
Ein Jahr Regierung Merz. Zumutungen für Lohnabhängige, Enttäuschung auf der Kapitalseite. Baldiges Scheitern wahrscheinlich
Vom Start weg vermasselt, vermurkst, vermerzt. Nach nur einem Jahr Amtszeit wettet kaum mehr einer auf die volle Laufzeit der Regierung. Schon die Kanzlerwahl im Bundestag am 6. Mai 2025 geriet beinahe zur Kanzlerdämmerung, noch bevor das neue Kabinett auch nur zu einer Sitzung hätte zusammenkommen können. Friedrich Merz verfehlte im ersten Wahlgang die notwendige Mehrheit um sechs Stimmen; mindestens 18 Abgeordnete aus den Reihen der beiden Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD müssen dem CDU-Vorsitzenden die Zustimmung verweigert haben. Ein bisher einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik.
Von diesem Tiefpunkt an verlief die Kurve stetig nach unten. Im Sommer konnte sich der Koalitionsausschuss von Union und SPD nicht auf eine Stromsteuersenkung für alle Verbraucher einigen, entlastet wurden lediglich die Industriekonzerne. Zu diesem Zeitpunkt schwelte längst ein Streit um die Wahl neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht. Der Konflikt um die Personalie der von der SPD für das Amt nominierten Juristin Frauke Brosius-Gersdorf entpuppte sich als Kulturkampf zwischen einem beschädigten progressiven Liberalismus und einem nach Merkels Tagen wiederauferstandenen Konservatismus, bei dem Teile der Unionsfraktion eine inoffizielle Koalition mit der AfD eingegangen waren. Im Herbst dann drohte eine »Junge Gruppe« in der Unionsfraktion damit, sich der Zustimmung zur Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent bis zum Jahr 2031 zu verweigern. Am Ende bekam das Paket im Dezember zwei Stimmen mehr als erforderlich gewesen wären; sieben Unionsabgeordnete stimmten dagegen.
Derweil ätzt die Arbeitsministerin gegen den Kanzler, die Wirtschaftsministerin gegen den Finanzminister, der Umweltminister gegen die Wirtschaftsministerin, so dass der Eindruck entsteht oder entstehen soll, hier passt einfach gar nichts zusammen. Entsprechend fällt das Urteil der bürgerlichen Presse aus: Diese Koalition ist am Ende.
Das Dauerlamento nervt und ist vielsagend zugleich. Der werktätige Teil der Bevölkerung hatte von dieser Regierung ohnehin kaum etwas zu erwarten. Dem entgegengesetzt, vom Standpunkt der Kapitalverbände und ihrer Lautsprecher, steht beziehungsweise wird bald einiges auf der Habenseite stehen. Das Bürgergeld ist abgeschafft und damit eingeführt die verschärfte Gängelei von Amts wegen gegen den untersten Teil der Lohnabhängigen als Warnung an den Rest. Eine Rentenreform soll das Renteneintrittsalter erhöhen, eine Arbeitsmarktreform die Entgrenzung des Arbeitstages erwirken, eine Reform der gesetzlichen Krankenkassen den Leistungskatalog schmälern.
Doch das alles reicht nach Auffassung maßgeblicher Kreise noch längst nicht – unter Umständen nämlich, unter denen deutsches Kapital seine Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt eingebüßt hat. Soll die wiederhergestellt werden, muss der Sozialstaat noch weiter zusammengeschrumpft werden, was indessen mit einer SPD, die sich noch ein wenig gegen ihre Selbstabschaffung sträubt, nur äußerst mühevoll vonstatten geht.
Die Sozialdemokraten stören und werden dennoch benötigt. Gefangen in den Widersprüchen eines erodierenden Parteiensystems, getrieben von der Demoskopie und gejagt von der AfD, kann der Kanzler der SPD (noch) nicht entraten. Ein Bündnis mit der AfD zum jetzigen Zeitpunkt würde seine eigene Partei vermutlich zerreißen, ein Plazet von seiten des Kapitals gibt es dafür bisher auch nicht. Und so übt sich Friedrich Merz in Selbstmitleid: »Kein Bundeskanzler hat vor mir so etwas ertragen müssen«, sagte er kürzlich im Interview mit dem Spiegel.
Der Rest ist Schweigen. Bis weit in die Linkspartei und die Gewerkschaften hinein wird nicht ausgesprochen, dass ein Staat, der sich zur Kriegstüchtigkeit aufputscht, auch zu deren Finanzierung der tiefen Einschnitte ins Sozialwesen bedarf.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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