Zum Inhalt der Seite
Sportpolitik

Krümel

Was von der »Sportmilliarde« übrigblieb

Foto: Hanno Bode/IMAGO
Von nichts kommt nichts: Die Sportstätten verfallen weiter

Das Programm »Sanierung kommunaler Sportstätten« soll offenbar ein schnelles Ende finden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine »kleine Anfrage« der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Bisher stünden für dieses Instrument des Bundes gegen die Sportstättenmisere zwei Tranchen über jeweils 333 Millionen Euro sowie weitere 250 Millionen Euro für eine Förderrunde speziell für Schwimmstätten- und Schwimmbäder bereit. Über diese insgesamt 916 Millionen Euro hinaus seien von seiten der Bundesregierung keine weiteren Mittel vorgesehen, erklärte vorige Woche Sabine Poschmann (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Auszahlung der Fördermittel in der ersten und zweiten Tranche werde sich bis 2027 und 2028 erstrecken.

Mit dieser Auskunft werden die Erwartungen des organisierten Sports geradezu verhöhnt. Im Koalitionsvertrag hatte die neue Regierung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigt, jährlich eine »Bundesmilliarde« zu investieren, um marode Sportstätten instand zu setzen. Endlich ein großer Wurf, so jubelte etwa der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB). Zu früh gefreut. Die Milliarde wird über die gesamte Legislaturperiode bis 2028 gestreut. Nun eine weitere Korrektur nach unten. Wie es aussieht, bleiben – ohne Schwimmbadsonderfonds – gerade mal 666 Millionen Euro für das Programm übrig. Das sind, rein rechnerisch, über vier Jahre im Durchschnitt nur 166,5 Millionen per anno, nur eine Sechstelmilliarde. Krümel.

Anzeige

Poschmann spielt den Parlamentariern eilig den Ball zurück. Die Veranschlagung weiterer Mittel »obliegt dem Deutschen Bundestag als Haushaltsgesetzgeber«. Zugleich verweist die SPD-Politikerin, die übrigens selbst dem Bundestag angehört und sich in ihrer Fraktion für eine angemessene Fortschreibung des Programms »Sanierung kommunaler Sportstätten« starkmachen könnte, auf die »Indirektvariante« der Sportstättenförderung. 100 Milliarden Euro stünden den Bundesländern aus dem »Sondervermögen Infrastruktur und Klima­neutralität« zur Verfügung und dürften auch für Investitionen in die Sportinfrastruktur eingesetzt werden. Ob und in welchem Umfang das geschieht, entscheiden die Länder selbst.

Laut einer von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Auftrag gegebenen Erhebung aus dem Oktober 2024 beträgt der sogenannte Investitionsstau bei der kommunalen Sportinfrastruktur mehr als zwölf Milliarden Euro – nur um den weiteren Verfall zu stoppen und den Status quo zu sichern. Das Ergebnis dieser Sonderbefragung von rund 900 Kämmereien sei »der Bundesregierung bekannt«, so Poschmann. Nur angemessen darauf reagieren mag man nicht.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 20.04.2026, Seite 16, Sport

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!