Zum Inhalt der Seite

Golem des Tages: Flughafen Wien

Foto: Aviation-Stock/IMAGO
Hübsch hässlich: Flughafen Wien-Schwechat

Schnallen Sie sich an, und stellen Sie das Rauchen ein, wir fliegen zurück ins Jahr der Unschuld: 1990. Wolfgang Ullmann, das Schaf der Stunde, sagte damals, in der DDR war Volkseigentum bloß als Staatseigentum definiert, dieses Staatseigentum nun in echtes Volkseigentum zu überführen sei die Aufgabe der frisch gegründeten Treuhandgesellschaft.

Nur was keinem gehört, kann allen gehören. Was einem gehört, ist der Gesellschaft entzogen. Was aber, wenn der eine nicht aufzufinden ist? Wäre das nicht Privateigentum als solches? Nicht bloß der Gesellschaft, gleich der ganzen Welt entzogen? In Österreich brachte ein Rechtsstreit dieses Dunkel ans Licht. Das Wirtschaftsministerium musste vorm Bundesverwaltungsgericht einräumen, dass von 44 Prozent der Anteile des Flughafens Wien-Schwechat nicht klar ist, wem sie gehören.

Anzeige

32,6 Millionen Passagiere durchlaufen den Flughafen pro Jahr, sein Umsatz liegt bei einer Milliarde, zu je 20 Prozent gehört er den Bundesländern Wien und Niederösterreich, zu zehn Prozent den Mitarbeitern, knapp sechs Prozent liegen bei Kleinaktionären. Die verbleibenden 44 gehören einer luxemburgischen Firma, hinter der ein Unternehmen namens IFM steckt, ein Pensionsfonds aus Australien vorgeblich, was nach einem Bericht des Standard zu bezweifeln ist. Die IFM-Struktur liege hauptsächlich auf den Cayman Islands, einem Hotspot des Offshore Banking. Intransparente Kapitalflüsse, Geldwäsche, Steuerbetrug sind angenehme Kollateraleffekte von Offshoresystemen, was noch kein Beweis gegen IFM ist, doch fragt sich schon, warum ein Unternehmen dieses Volumens sonst seinen Schwerpunkt in die Karibik legen sollte. Die Stärke von Offshore besteht in der weiten Entfernung, genauere Ermittlungen werden schwierig. Die Stärke eines Flughafens allerdings: Von ihm aus lassen sich schwer erreichbare Orte erreichen.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 17.04.2026, Seite 3, Ansichten

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!