Von wie vielen Betroffenen ist auszugehen?
Von Andreas Müller
Laut Beschluss der jüngsten Konferenz der Sportminister der Länder soll im Herbst in Kassel das nationale Zentrum für »Safe Sport« eröffnen. Wie muss man sich das vorstellen, als eindrucksvolles Bürogebäude mit verschiedenen Abteilungen?
Vorgesehen sind mehrere Einheiten, die die Kernaufgaben des Zentrums bewältigen müssen. Das heißt, Meldungen von Gewalt entgegennehmen, Untersuchungen und Disziplinarverfahren durchführen, Präventionsstandards setzen und Verbände dabei unterstützen, diese umzusetzen. Außerdem soll das Zentrum Aufarbeitungsprozesse anstoßen und begleiten.
Warum wurde das nordhessische Kassel als Standort gewählt?
Das Land Hessen war von Beginn an sehr involviert in die verschiedenen Beratungsforen und hat meines Wissens Kassel als zentralen Standort angeboten.
Diese Institution soll in erster Linie zur Anlaufstelle von Opfern von Gewalt im Sport, vor allem auch sexualisierter Gewalt, werden. Von wie vielen Betroffenen ist auszugehen? Wie groß ist das Problem?
Sowohl die öffentlichen Fälle aus dem letzten Jahr im Turnen, Rudern oder in der Leichtathletik als auch die dreistellige Zahl an Meldungen bei unserer Anlaufstelle »Anlauf gegen Gewalt« und beim Safe Sport e. V. zeigen, dass das Problem der interpersonalen Gewalt nach wie vor groß ist. Im ersten Schritt wird das Zentrum nur für den Spitzensport zuständig sein. In einer zweiten Ausbauphase könnte sich das Zentrum auch dem Breitensport öffnen. Das wäre folgerichtig.
Für die Wirksamkeit des Zentrums ist entscheidend, dass Spitzenverbände und Landessportbünde den auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes im Dezember 2024 verabschiedeten Safe Sport Code zügig implementieren und wiederum ihre Mitgliedsorganisationen an den Code binden. Er bildet die Grundlage für ein einheitliches Regelwerk im organisierten Sport und ist Voraussetzung für den Anschluss an das Zentrum. Sämtliche Verbände müssen ihre Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse an das Zentrum übertragen, damit Betroffene sich überhaupt dahin wenden können. Das sind zwingende Voraussetzungen. Ohne diese Aspekte wird das Zentrum zahnlos bleiben.
Die Interessenvertretung »Athleten Deutschland« hat die Notwendigkeit eines solchen Zentrums erstmals 2021 thematisiert und seitdem wesentliche Vorarbeiten geleistet. Sind Sie jetzt am Ziel Ihrer Wünsche?
Leider nicht. Zum heutigen Zeitpunkt haben wir zwar eine positive Beschlusslage, aber bevor die genannten rechtlichen Grundlagen geschaffen worden sind und das Zentrum kompetentes Personal eingestellt sowie traumasensible und rechtssichere Prozesse eingerichtet hat, ist noch nichts gewonnen.
Wie steht es um die langfristige und verlässliche Finanzierung?
Im Bundeshaushalt stehen aktuell 2,8 Millionen Euro, die meines Wissens auch fortgeschrieben werden sollen. Das ist erst mal ein gutes finanzielles Fundament und eine gute Ausgangsbasis. Spätestens, wenn das Zentrum sich sukzessive für den Breitensport öffnen würde – was wir befürworten –, müssten sich aus unserer Sicht auch die Länder finanziell beteiligen.
Wo gibt es vor der Eröffnung noch Handlungsbedarf?
Das Zentrum muss sofort gegründet werden. Wir können es uns nicht leisten, noch mehr Zeit zu verlieren. Es sind auch noch offene Datenschutzfragen zu klären. Außerdem braucht es ein übergeordnetes Schiedsgericht, damit der Zugang zu einer Berufungsinstanz möglich wird. Immens wichtig wird sein, dass im weiteren Aufbauprozess Transparenz herrscht und die Sichtweisen aller Akteure, insbesondere der Betroffenen, einbezogen werden. Damit das Zentrum optimal wirken kann, muss Vertrauen entstehen – bei betroffenen Athletinnen und Athleten genauso wie bei Verbänden.
Johannes Herber ist Geschäftsführer der Gewerkschaft »Athleten Deutschland«. Zwischen 1996 und 2012 war er Basketball-Profispieler in Berlin, Frankfurt am Main und den USA
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