Zum Inhalt der Seite
Streik bei Vivantes-Töchtern

Arbeitskampf trotz Repression

Die Beschäftigten der Vivantes-Töchter sind eindeutig für einen Erzwingungsstreik

Foto: Christian von Polentz
Bei einer Demonstration der Beschäftigten der Vivantes-Tochterunternehmen in Berlin

Trotz wachsender juristischer Eingriffe und zunehmenden Drucks im Betrieb weiten Beschäftigte der Tochterfirmen des Berliner Krankenhausbetreibers Vivantes ihren Arbeitskampf aus. Sie fordern die vollständige Angleichung an den TVöD – und stoßen dabei auf Widerstand von Unternehmensleitung, Gerichten und Politik.

Am Donnerstag versammelten sich Hunderte Beschäftigte der Vivantes-Tochterunternehmen zu einem Streik vor dem Berliner Abgeordnetenhaus. In einer Urabstimmung sprachen sich 98,2 Prozent für einen Erzwingungsstreik aus – ein deutliches Signal, dass sie sich trotz wachsender Repressalien nicht von ihrem Kurs abbringen lassen. Allerdings konnten sich am Streik nicht alle beteiligen: Der Arbeitskampf wird zunehmend juristisch eingehegt. Am Montag bestätigte das Arbeitsgericht Berlin eine von der Konzernseite geforderte Notdienstbesetzung in der Sterilgutversorgung (Steri). Laut Verdi können sich weniger Beschäftigte am Streik beteiligen, weil mehr von ihnen im Notdienst arbeiten müssen, als eigentlich erforderlich wäre. Ein Verdi-Vertrauensmann spricht von einem »inakzeptablen Versuch«, das Streikrecht einzuschränken. Die Entscheidung reiht sich in ähnliche Urteile ein. Bereits Ende Februar waren Notdienstpläne bestätigt worden, die sich weitgehend an den Forderungen der Konzernseite orientierten.

Wie ein ursprünglich zum Schutz von Patienten gedachtes Instrument gegen Beschäftigte gewendet wird, beschreibt ein Dossier von Verdi, das jW vorliegt. Seit den Charité-Streiks 2015 haben sich demnach Notdienstvereinbarungen (NDV) etabliert: Streiks werden angekündigt, im Gegenzug sollen Kliniken die Patientenzahlen durch Verschiebung planbarer Eingriffe reduzieren. Zunehmend wird diese Methode jedoch unterlaufen. Klinikleitungen erklären immer mehr Behandlungen zu Notfällen und verlagern Konflikte vor Gericht, wo unter Zeitdruck häufig zugunsten der Chefs entschieden wird. Notdienste werden so teilweise auf Normalniveau festgelegt – Streiks verlieren faktisch an Wirkung. Besonders in Tochterfirmen verschärft sich diese Entwicklung: Tätigkeiten, die im Alltag als »patientenfern« gelten, werden im Konflikt zur Begründung weitreichender Einschränkungen herangezogen.

Anzeige

Aber auch im Normalbetrieb entzünden sich bei Vivantes seit geraumer Zeit Konflikte bei Dienstplänen. Diese bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats; Verstöße führen zu kostspieligen Einigungsstellenverfahren. Wegen wiederholter Verstöße gegen Arbeitszeit- und Tarifregelungen waren zunächst Ordnungsgelder von bis zu 1.000 Euro pro Verstoß verhängt worden. Hintergrund ist vor allem der Personalmangel: Beschäftigte müssen häufig kurzfristig einspringen. In zweiter Instanz wurden die Ordnungsgelder jedoch auf rund 100 Euro pro Verstoß reduziert. Damit gewinnen die anstehenden Betriebsratswahlen bei Vivantes zusätzlich an Bedeutung. Beschäftigte berichten von einer Vielzahl konkurrierender Listen, darunter auch Kandidaturen aus leitungsnahen Bereichen.

Der Tarifkonflikt gilt indes seit Monaten als festgefahren. Vivantes will eine Angleichung an den TVöD bis auf 90 Prozent lediglich schrittweise und ohne zentrale Bestandteile wie die betriebliche Zusatzrente umsetzen. Die Streikenden fordern hingegen unbeirrt die vollständige Gleichstellung. Gleichzeitig berichten sie von Versuchen der Leitung, im Betrieb Druck auszuüben, bis hin zu Drohungen mit Abmahnungen und Kündigungen. Auch soll ohne Erfolg versucht worden sein, Streikwachen unter Einsatz der Polizei zu entfernen.

Dabei geht es bei den Forderungen um politische Zusagen. Im Berliner Koalitionsvertrag von CDU und SPD werden die »schnellstmögliche« Rückführung der Tochterunternehmen sowie die Herstellung fairer Arbeitsbedingungen versprochen. Bereits 2016 wurden im Koalitionsvertrag die Angleichung an den TVöD und die Beendigung von Tarifflucht vereinbart – die Umsetzung steht bis heute aus. Entsprechend groß ist die politische Brisanz im Vorfeld der Wahlen 2026. Als Tochterunternehmen der landeseigenen Krankenhausträger mit rund 20.000 Beschäftigten stehen Vivantes und Charité im Fokus. Aktionen im Umfeld des Wahlkampfs – wie die heutige Kundgebung vor dem Berliner Abgeordnetenhaus – könnten die Glaubwürdigkeit der politisch Verantwortlichen aufgrund uneingelöster Versprechen erschüttern. Wie weiter Druck ausgeübt werden kann, beraten die Streikenden am Freitag um 10 Uhr bei einer Streikversammlung am Lausitzer Platz in Berlin-Kreuzberg in der Emmaus-Kirche.

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 27.03.2026, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!