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Hauptstadtzulage Berlin

Nicht für alle?

Berlin: Beschäftigte freier Träger klagen auf Zahlung der Hauptstadtzulage. Auch Freie Universität wehrt sich. Senat mauert

Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Demo von Kitabeschäftigten vor dem Berliner Abgeordnetenhaus (11.4.2024)

Es macht einen Unterschied: 50 Euro mehr haben oder nicht. Vor allem wenn man nicht direkt beim Land angestellt oder verbeamtet ist. Um die sogenannte Hauptstadtzulage drehen sich derzeit eine Reihe von Gerichtsverfahren. Vor dem Arbeitsgericht Berlin spitzte sich der Konflikt darum am Montag erneut zu. Rund 25 Unterstützerinnen und Unterstützer versammelten sich vor dem Gebäude zu einer Kundgebung. Verhandelt wurde die Klage von Jo (28), Sozialarbeiterin in der Jugendhilfe beim freien Träger Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH. Sie fordert die Zahlung der Zulage. Nach Angaben aus dem Umfeld der Klägerin sind mindestens fünf weitere Verfahren von Beschäftigten freier Träger anhängig. In einem weiteren Fall hatte eine Kollegin bereits erstinstanzlich Erfolg, Pfefferwerk legte Berufung beim Landesarbeitsgericht (LAG) ein.

Parallel läuft eine Verbandsklage der Freien Universität Berlin. Sie versucht gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Hauptstadtzulage für ihre Beschäftigten nicht gilt. Das Arbeitsgericht Berlin wies die Klage am 16. Dezember 2025 ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der dynamischen Bezugnahme auf den Tarifvertrag der Länder (TV-L) in den jeweiligen Haustarifverträgen. Der Streitwert liegt bei 500.000 Euro, die Kosten bei einer Niederlage im fünfstelligen Bereich.

Dennoch beabsichtigt die Freie Universität offenbar, mit der Verbandsklage in die nächste Instanz zu gehen. Gegenüber Beschäftigten wird dies damit begründet, Rechtssicherheit zu schaffen und eine Ausfinanzierung durch den Senat zu erreichen, so ein Hochschulbeschäftigter, der nicht namentlich genannt werden möchte. Nach dem Tarifabschluss im TV-L, dem nur etwas mehr als 51 Prozent zustimmten, sei der finanzielle Druck auf viele Beschäftigte gestiegen.

Auf jW-Anfrage verwies die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen auf die Zuständigkeit der Hochschulen. Das Urteil betreffe nicht den unmittelbaren Landesdienst. Dies gelte auch für entsprechende Übernahmeregelungen. Die Berliner Hochschulen seien eigenständige Arbeitgeberinnen, die ihre Tarifverträge selbst mit den Gewerkschaften ausgehandelt hätten.

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Mehrere arbeitsgerichtliche Entscheidungen bestätigen jedoch den Anspruch auf die Hauptstadtzulage, zuletzt auch für Beschäftigte von Universitäten und künstlerischen Hochschulen. Die Gewerkschaften Verdi und GEW verweisen auf entsprechende Urteile zugunsten der Beschäftigten. Kalle Kunkel von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi betonte gegenüber jW, die Entscheidungen beträfen die Hochschulen: Grundlage sei, dass der Tarifvertrag zur Hauptstadtzulage als ergänzender Tarifvertrag anerkannt werde und daher aufgrund der dynamischen Bezugnahme auf den TV-L angewendet werden müsse.

Zugleich kritisierte Kunkel die Haltung des Senats deutlich. Dass die Senatsverwaltung für Finanzen eine Stellungnahme verweigere, passe »zu der bisherigen Politik der Realitätsverweigerung in dieser Sache«. Der Tarifvertrag sei mit Zustimmung des Landes Berlin abgeschlossen worden, daraus entstehe ein Rechtsanspruch für die Beschäftigten an den Universitäten. Der Senat müsse daher die zusätzlichen Kosten übernehmen, andernfalls drohten weitere Kürzungen.

Auf der Kundgebung betonten Unterstützerinnen, dass erfolgreiche Verfahren ein Anreiz für weitere Beschäftigte seien, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. In ihren Reden hoben sie hervor, dass jedes gewonnene Verfahren den Druck auf »Arbeitgeber« und Politik erhöhe und die Erfolgsaussichten für weitere Klagen verbessere. Im Gespräch ist, eine Kampagne nach dem Motto »100 Klagen für die Hauptstadtzulage« auf den Weg zu bringen.

Im Verfahren von Jo wird zunächst auf die anstehende Entscheidung im Berufungsverfahren ihrer Kollegin vor dem LAG verwiesen. Jo und ihre Unterstützerinnen und Unterstützer sehen darin eine strategische Verzögerung. »Es wird lieber Geld für Anwälte ausgegeben als für uns oder die Jugendlichen, die wir betreuen«, sagt die Sozialarbeiterin.

Auf der Kundgebung ordneten Rednerinnen und Redner den Konflikt in einen größeren politischen Zusammenhang ein. Sie kritisierten die Nichtzahlung der Hauptstadtzulage als Teil einer aus ihrer Sicht verfehlten Haushaltspolitik. Kürzungen in Jugendhilfe, Bildung und Gesundheit bei gleichzeitig hohen Ausgaben etwa für Aufrüstung, Olympiabewerbungen und Diätenerhöhungen seien Themen, die im Wahlkampf aufgegriffen werden sollten.

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.03.2026, Seite 5, Inland

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