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17.03.2026
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Personaler auf Kandidatenliste
Betriebsratswahl bei Servicetochter der Charité: Neben Verdi tritt neue Gruppierung an. Mit auffällig vielen Personalreferenten
Bei der Servicetochter der Berliner Charité, Charité Facility Management GmbH (CFM), stehen vom 25. bis 27. März Betriebsratswahlen an. Doch eine Kandidatenliste sorgt bereits im Vorfeld für erheblichen Unmut im Betrieb. Auf einem Werbeplakat der »Vorschlagsliste 1 – Ein Betrieb, eine Stimme«, das derzeit an schwarzen Brettern aushängt, werden die ersten Plätze der Liste mit ihren Funktionen im Unternehmen vorgestellt. Auch in den Raucherecken liegen die blauen Flugblätter der Liste aus. Ein Blick darauf zeigt eine bemerkenswerte Zusammensetzung: Unter den ersten 19 Kandidierenden finden sich neun Personalreferenten sowie vier Gruppenleitungen und andere Vorgesetzte. Damit haben rund zwei Drittel der dort aufgeführten Kandidierenden unternehmensnahe Funktionen.
In der arbeitsrechtlichen Debatte werden solche Konstruktionen – angenommen, die Liste 1 bekäme die Mehrheit – schon länger als »gelbe Betriebsräte« bezeichnet. Gemeint sind Gremien, in denen Beschäftigte aus Personalabteilungen oder Führungsebenen dominieren – also jene, deren Aufgabe im Betrieb darin besteht, Interessen des Unternehmens durchzusetzen. Dass solche Strukturen mit einer unabhängigen Interessenvertretung der Beschäftigten kaum vereinbar sind, liegt auf der Hand.
Dabei wirkt bereits der Name der Liste »Ein Betrieb, eine Stimme« wie Realsatire. Denn gerade das Geschäftsmodell der CFM beruht auf Spaltung: Zahlreiche Tätigkeiten wurden aus der Charité ausgelagert, um sie außerhalb des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes (TVöD) zu organisieren. Seit Jahren arbeiten die Beschäftigten der Tochterfirma unter deutlich schlechteren Bedingungen als ihre Kolleginnen und Kollegen im Mutterhaus. Obwohl die Berliner Koalition aus CDU und SPD im Koalitionsvertrag versprach, »die Rückführung der Tochterunternehmen der landeseigenen Krankenhäuser schnellstmöglich durchzuführen« und damit faire Arbeitsbedingungen zu garantieren, ist dieses Versprechen bislang nicht eingelöst; es gibt auch keinerlei Hinweise auf Umsetzung.
Gegen diese Spaltung treten bei der Betriebsratswahl drei gewerkschaftlich unterstützte Listen an: die Verdi-Listen der Standorte Charité-Campus Mitte (CCM), Charité-Campus Benjamin Franklin (CBF) und Charité-Campus Virchow-Klinikum (CVK). Hinter ihnen stehen nach Angaben aus dem Betrieb mehr als hundert gewerkschaftlich aktive Beschäftigte, die seit Jahren für gleiche Arbeitsbedingungen und eine Rückführung der ausgelagerten Bereiche kämpfen.
Dass die Zusammensetzung eines Betriebsrats keine formale Frage ist, zeigt ein Blick ins Gesetz. Das Betriebsverfassungsgesetz kennt im Unternehmen nur ein einziges Vertretungsorgan: den Betriebsrat. Nur dieses Gremium kann Beschäftigte gegenüber der Unternehmensleitung vertreten und besitzt zentrale Mitbestimmungsrechte, etwa bei Kündigungen. Eben hier wird der Interessenkonflikt besonders deutlich: Personalreferenten haben im Unternehmen regelmäßig die Aufgabe, personelle Maßnahmen bis hin zu Kündigungen vorzubereiten. Sitzen dieselben Personen im Betriebsrat, müssten sie dort im Zweifel über genau jene Maßnahmen entscheiden – und damit faktisch gegen ihre eigenen Anträge stimmen.
Gerade bei der CFM wäre eine solche Entwicklung besonders pikant. Die Beschäftigten der Charité-Tochter werden weiterhin nicht nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt, der an der Charité gilt. Erst nach jahrelangen Arbeitskämpfen konnte überhaupt ein Entgelttarifvertrag durchgesetzt werden. Die Entgelte sollen zwar schrittweise bis 2030 an das Niveau des TVöD angeglichen werden, doch ein Manteltarifvertrag existiert weiterhin nicht. Verhandlungen darüber sollen frühestens 2027 beginnen. Gleichzeitig hat sich das Unternehmen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, falls Tarifsteigerungen im TVöD über drei Prozent liegen sollten.
Indes fällt die Wahl des Betriebsrats der CFM in den Wahlkampf um den Berliner Senat. Senat und Parteien, die derzeit um politische Ämter werben, müssten eigentlich ein Interesse an einem unabhängigen Betriebsrat bei der CFM haben. In einem landeseigenen Unternehmen geht es schließlich auch um die Kontrolle über den Umgang mit öffentlichen Mitteln. Über einen Wirtschaftsausschuss kann der Betriebsrat Einblick in Unternehmenszahlen erhalten. Gerade bei der CFM, wo es in der Vergangenheit Berichte über Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergaben gab, wäre eine solche kritische Kontrolle besonders wichtig.
Ob diese Kontrolle künftig von einer unabhängigen Interessenvertretung der Beschäftigten ausgeübt wird oder von einem arbeitgebernahen Gremium, entscheidet nun die Belegschaft der CFM.
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