Zum Inhalt der Seite
Arbeitsbedingungen bei Dino

Solidarische Chefin gefeuert

Streit um Arbeitsbedingungen im polnischen Einzelhandel bekommt politische Dimension. Anlass waren zu niedrige Temperaturen in einem Supermarkt

Foto: Eibner Europa/IMAGO
Der Frost in diesem Winter war nichts im Vergleich zu den unterkühlten Methoden so manch eines Chefs

Wer meint, unter den hohen Heizkosten im vergangenen Winter hätten vor allem Rentnerinnen und abhängig Beschäftigte gelitten, muss umdenken. Wenn man in einem Land, das von Jahresbeginn bis Ende Februar im Dauerfrost steckte, knapp 3.000 Supermärkte betreibt, dann läppert sich der Aufwand für deren Beheizung auch. So geschehen bei der Firma Dino des zweit- oder drittreichsten Mannes in Polen, Tomasz Biernacki. In der Kleinstadt Sochaczew westlich von Warschau war es über Wochen in den Verkaufsräumen eines dieser Läden nur acht Grad warm. Dabei ist vom Gesetz eine Mindesttemperatur in Verkaufsräumen von 18 Grad vorgeschrieben, in Lagerräumen immerhin 14 Grad. Filialleiterin Katarzyna Kiwerska meldete das in der Unternehmenshierarchie nach oben, nicht ohne den Hinweis zu vergessen, dass wegen der Kälte die Hälfte der Beschäftigten sich krankgemeldet habe. Dass, mit anderen Worten, der reibungslose Betrieb des Geschäfts nicht mehr gewährleistet sei. Reaktion nach ihren Angaben: null.

In dieser Situation wusste sich Kiwerska nicht anders zu helfen, als den Abgeordneten der sozialdemokratischen Partei Razem, Adrian Zandberg, um Hilfe zu bitten. Der kam im Rahmen der »Abgeordnetenkontrolle« zu einer Ortsbesichtigung – das ist ein in Polen seit 30 Jahren legales Verfahren, um Orte mutmaßlicher Missstände zu inspizieren, Auskunft und Abhilfe zu verlangen. Zandberg fuhr also nach Sochaczew und ließ sich von Kiwerska die Räumlichkeiten zeigen, nicht ohne mit einem mitgebrachten Thermometer die Temperatur zu kontrollieren und Fotos von den Ergebnissen zu machen. Das Pech der Filialleiterin: Als sie Zandberg durch den Lagerraum führte, wo es noch kälter war als im eigentlichen Geschäft, geriet sie mit ihrem Besucher ins Blickfeld einer der allgegenwärtigen Überwachungskameras; und da Zandberg – ein Bär von einem Mann – schon optisch nicht zu übersehen ist, fiel das in der Geschäftsleitung auf. Die Folge: Die mit ihren Beschäftigten solidarische und mutmaßlich auch selbst frierende Chefin wurde wegen »Verstoßes gegen die Sicherheitsbestimmungen« fristlos entlassen. Vom Verstoß gegen die Arbeitsschutzbestimmungen war keine Rede.

Anzeige

Wahrscheinlich wird es für sie persönlich glimpflich ausgehen, denn durch die Intervention Zandbergs fühlte sich auch Arbeitsministerin Agnieszka Dziemianowicz-Bąk zum Handeln veranlasst. Sie kündigte eine formale Untersuchung der Arbeitsbedingungen bei Dino an. Da wird es wahrscheinlich einiges zu entdecken geben, wenn man richtig hinschaut. Denn wie bereits 2024 die der Lebensmittelbranche gewidmete Internetseite ­portalspożywczy­.­pl recherchierte, ist die Fluktuation enorm hoch. Im genannten Jahr hätten knapp 11.000 Beschäftigte – überwiegend Frauen – ihre Jobs bei Dino geschmissen, und es seien nur 8.000 Personen neu beschäftigt worden – und das, obwohl das Unternehmen immer mehr Läden aufmacht. Das heißt im Klartext: Arbeitsverdichtung ist bei Dino Geschäftsprinzip. Und das wird sich nicht ändern, auch wenn Katarzyna Kiwerska wohl gute Chancen auf eine Abfindung hat; der Prozess vor dem Arbeitsgericht läuft. Denn irgendwoher muss Unternehmenschef Biernacki die Milliarden, die sein Unternehmen an der Börse wert ist (je nach Aktienkurs in Euro zwischen 5 und 7), ja schöpfen: im Zweifelsfall aus der mies bezahlten Mehrarbeit von Frauen, gerade in der Provinz, wo Dino den Großteil seiner Verkaufsstätten betreibt. Derselbe Beitrag des Branchenportals nannte als Hauptgrund der hohen Fluktuation: »unerfüllte Erwartungen der Beschäftigten«. Wie man als ebenfalls mies bezahlter Lohnschreiber Lohndrückerei und Arbeitshetze halt freundlich umschreibt.

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 26.03.2026, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!