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Internationaler Strafgerichtshof

Bericht entlastet Chefankläger

Richtergremium sieht kein Fehlverhalten Khans

Foto: Piroschka van de Wouw/Reuters
Dem Völkerrecht verpflichtet: Chefankläger Karim Khan an seinem Arbeitsplatz in Den Haag (16.1.2025)

Er ist für die Kriegstreiber in Washington und Tel Aviv ein rotes Tuch: der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan. Nach der Ausstellung eines internationalen Haftbefehls im Nachgang des »7. Oktober« nicht nur gegen Führungsfiguren der Hamas, sondern auch gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu und dessen damaligen Verteidigungsminister Joaw Gallant sah er sich heftiger Kritik ausgesetzt. Und es folgten Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens. Ein Richtergremium, das mit der Überprüfung der Ergebnisse einer entsprechenden Untersuchung der Vereinten Nationen gegen ihn beauftragt war, hat ihn nun von jeglichem Fehlverhalten freigesprochen. Das berichtete das Nachrichtenportal Middle East Eye exklusiv am Sonnabend.

Demnach sei der streng vertrauliche Bericht des Gremiums am 9. März dem Exekutivaufsichtsgremium des IStGH, dem Präsidium der Versammlung der Vertragsstaaten (ASP), vorgelegt worden. Er wird nicht öffentlich zugänglich gemacht und ist der Mehrheit der 125 Mitgliedstaaten des Gerichtshofs nicht bekannt. Die einstimmige Schlussfolgerung der Richter lautet, dass die Ergebnisse des Berichts »kein Fehlverhalten oder keine Pflichtverletzung begründen«, so zwei diplomatische Quellen, die den Bericht gelesen haben. Die Arbeit des Gerichtshofs war durch die Vorwürfe zuletzt erschwert, da Khan seinen Posten im Mai 2025 freiwillig bis zur Klärung geräumt hatte.

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.03.2026, Seite 7, Ausland

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