Raubgräber des Tages: Alexander Butjagin
Von Reinhard Lauterbach
Es gibt Überbleibsel des Feudalismus, die nicht totzukriegen sind. Zum Beispiel das sogenannte Bergregal. Es beruht darauf, dass alles, was unter der Erde eines Staates liegt, diesem gehört. Auch Kunstgegenstände, die älter sind als dieser selbst. Wer mehr umgräbt als seinen Gemüsegarten, braucht deshalb eine Genehmigung.
Die Genehmigung hatte der russische Archäologe Alexander Butjagin zwar, aber von den falschen, nämlich den russischen Behörden. Mit deren Erlaubnis führte er auf der Krim zwischen 2014 und 2019 Ausgrabungen durch, und das reichte der ukrainischen Justiz für einen Haftbefehl gegen den Wissenschaftler. Unter anderem wegen Sachbeschädigung: Er soll im Zuge seiner Tätigkeit Schaden in Höhe von mehreren Millionen Euro angerichtet haben – ist ja auch schwierig, auszugraben, ohne Löcher zu verursachen. Vollstreckt wurde der Haftbefehl im vergangenen Dezember, als Butjagin nichtsahnend auf dem Rückweg von einer Konferenz in den Niederlanden im Transit durch Polen reiste. Jetzt hat das Bezirksgericht in Warschau entschieden, seine Auslieferung an die Ukraine sei zulässig. Bei der »proukrainischen« Haltung der Tusk-Regierung dürfte es ziemlich sicher sein, dass Justizminister Waldemar Żurek der Auslieferung zustimmt. Was hilft es, dass sich Polen vor Jahren aufregte, als eine deutsche »Landsmannschaft« ihren Kongress unter das Motto »Schlesien bleibt unser« stellte? Revanchismus von seiten der Ukraine geht in Ordnung.
Dumm für Butjagin. Aber Russland scheint schon einen Plan B zu haben. Es hat Indien offenbar dabei geholfen, eine ukrainische Söldnerzelle festzusetzen, die irgendwelche Separatisten im Drohnenkampf geschult hat. Einer davon ist ein Aktivist des »Rechten Sektors«. Russland hat jetzt seine Auslieferung beantragt. Dann kann sich Kiew entscheiden, ob es seinen »Helden« zurückhaben will.
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