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Griechenland

Tödliche Kollision im Mittelmeer

Durch den Zusammenstoß ihres Schnellbootes mit einem Schiff der griechischen Küstenwache nahe der Insel Chios sind am Dienstag 15 Geflüchtete ums Leben gekommen. 25 Verletzte wurden ins Krankenhaus gebracht, darunter elf Kinder und zwei Beamte der Küstenwache. Die genauen Umstände blieben am Mittwoch ungeklärt. Eine Rettungsaktion dauerte bis Redaktionsschluss an, da nicht bekannt war, wie viele Personen sich auf dem Schnellboot, das von der Türkei aus Griechenland angesteuert hatte, befanden. Die Zahl wird auf zwischen 30 und 40 geschätzt. Die Überlebenden sind zum Teil traumatisiert. Die griechischen Beamten sollen das Schnellboot zur Umkehr aufgefordert haben. Ein Vertreter der griechischen Behörden äußerte gegenüber Reuters, das Schnellboot habe sich auf das Patrouillenboot zubewegt und so den Zusammenstoß verursacht, was sich jedoch nicht überprüfen ließ. Die Küstenwache hat noch keinen detaillierten Bericht veröffentlicht. Die Katastrophe reiht sich in eine große Zahl von Schiffsunglücken Geflüchteter im Mittelmeer ein. Während die Staaten an den Außengrenzen der EU ihre Grenzregime verschärfen, benutzen Schmuggler statt Schlauchbooten mit einfachen Motoren zunehmend Schnellboote und nehmen größere Risiken in Kauf, um die Küstenwachen zu umgehen.

Die griechische Küstenwache wurde bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen belangt. In den vergangenen drei Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vier Urteile gegen Griechenland wegen Verletzung des Rechts auf Leben bei Grenzschutzmaßnahmen der Küstenwache gefällt, unter anderem im Fall der sogenannten Tragödie von Farmakonisi von 2014, bei der Flüchtende mit hoher Geschwindigkeit von der griechischen Küstenwache in Richtung Türkei geschleppt worden sein sollen, bevor ihr Boot sank. Der EGMR verurteilte das Versäumnis der griechischen Behörden, angemessen auf die Notlage der Flüchtenden zu reagieren und den Untergang ordnungsgemäß zu untersuchen. Auch die Durchführung von Leibesvisitationen bei Überlebenden wurde gerügt. In einem anderen Fall von 2018, bei dem 14 Menschen starben, entschied der EGMR, dass Griechenland seine Pflicht zur Rettung der in Seenot geratenen Menschen missachtet habe, weil es keinen geeigneten Plan zur Ortung der Schiffbrüchigen gab und die Rettungsaktion abgebrochen wurde, ohne die Gesuchten gefunden zu haben. Allein im Januar setzten laut UNHCR schon mehr als 4.300 Menschen nach Europa auf dem Seeweg über. 55 Personen gelten als tot oder vermisst.

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.02.2026, Seite 6, Ausland

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