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Aus: Ausgabe vom 06.02.2026, Seite 5 / Inland
Evakuierung aus Gaza

Keine angemessene Unterkunft

Aus Gaza geflüchtete Familie sucht eine Wohnung, um zur Ruhe zu kommen und die Traumatisierung des Krieges ansatzweise bewältigen zu können
Von Yaro Allisat, Leipzig
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Ohne Rückzugsräume ist eine Erholung schwieriger

Die palästinensisch-deutsche Familie A., die im August 2024 aus Gaza evakuiert wurde, lebt seit ihrer Ankunft in Leipzig in einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete. Nun sollen die Eltern und ihre sieben Kinder, gemeinsam mit einer befreundeten sechsköpfigen Familie in einer alten Schule untergebracht werden. Die Räumlichkeiten dort sind insbesondere für die traumatisierten Kinder keineswegs angemessen. Die Familie hat gegen den Umzug Widerspruch eingelegt. Eine eigene Wohnung zu bekommen ist angesichts des angespannten Wohnungsmarkts in Leipzig, sowie der niedrigen Mieten, die Sozialämter übernehmen, nahezu unmöglich.

In ehemaligen Klassenräumen sollen die beiden Familien nach den Plänen des Sozialamts wohnen, erzählt Familienvater A. gegenüber jW. Küche und Bad wären gemeinschaftlich genutzt, würden also mit fremden Personen geteilt. Ein geschütztes Familienleben, aber auch Privatsphäre seien nicht mehr möglich. »Wir alle, vor allem unsere Kinder, tragen die seelischen Folgen der monatelangen Bombardierungen in Gaza noch immer mit uns. Eine ausreichende psychologische Betreuung konnten wir bislang nicht organisieren. Der familiäre Zusammenhalt ist derzeit unsere wichtigste Stütze: Gemeinsam essen, sprechen, sich zurückziehen und füreinander da sein – nur so gelingt es uns überhaupt, den Alltag zu bewältigen«, so Herr A. Die neue Unterbringung würde die Traumatisierung weiter verschärfen. Den Kindern sei derzeit nicht zuzumuten, nachts allein durch die Korridore auf Gemeinschaftstoiletten zu gehen. Beide Familien bemühten sich nach Aussage von Herrn A. intensiv um eigenen Wohnraum. Bisher sei es jedoch unmöglich gewesen, geeignete Wohnungen im Budget des Sozialamts, das maximal rund 1.300 Euro Miete zahlen würde, zu finden. Die Familie ist aktuell auf jegliche Hilfe von außen angewiesen, um eine passende Wohnung zu finden.

Das Sozialamt Leipzig erklärte auf jW-Anfrage, die aktuelle Unterkunft werde zur Unterbringung von Geflüchteten ohne Aufenthaltsstatus benötigt. Die neue Unterkunft entspreche den Mindeststandards zur Unterbringung gemäß des Sächsischen Polizeibehördengesetzes. Bis zur Entscheidung über den Widerspruch der beiden Familien werde der Umzug ausgesetzt.

Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Ausland evakuiert werden, unterliegen zwar keiner sogenannten Residenzpflicht wie beispielsweise Asylantragstellende. Auch eine Lohnarbeit ist grundsätzlich nicht verboten, im Fall von Familie A. aufgrund der Belastungen in Gaza aktuell aber nicht möglich.

Seit dem Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 und dem genozidalen Krieg Israels insbesondere in Gaza hat Deutschland nach Angaben des Auswärtigen Amts 630 deutsche Staatsangehörige inklusive Familienmitglieder aus dem Gazastreifen evakuiert. Einige Ausreisen erfolgten zudem selbständig über den Grenzübergang in Rafah und ohne Unterstützung des Auswärtigen Amts und seien entsprechend nicht zahlenmäßig erfasst. Jede Ausreise aus dem Gazastreifen muss von den israelischen Behörden genehmigt werden. Zur Unterbringung der Evakuierten in Deutschland gibt es nur wenig offizielle Zahlen, anders als bei Geflüchteten aus der Ukraine, wo statistische und amtliche Erhebungen regelmäßig erfolgen.

Familie A. will nicht aufgeben: »Wir bitten dringend um öffentliche Aufmerksamkeit und Unterstützung, damit wir als Familien zusammenbleiben können und nicht erneut einer Situation ausgesetzt werden, die für unsere Kinder – und für uns – kaum auszuhalten ist.«

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