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Aus: Ausgabe vom 06.02.2026, Seite 5 / Inland
Evakuierung aus Gaza

Keine angemessene Unterkunft

Aus Gaza geflüchtete Familie sucht eine Wohnung, um zur Ruhe zu kommen und die Traumatisierung des Krieges ansatzweise bewältigen zu können
Von Yaro Allisat, Leipzig
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Ohne Rückzugsräume ist eine Erholung schwieriger

Die palästinensisch-deutsche Familie A., die im August 2024 aus Gaza evakuiert wurde, lebt seit ihrer Ankunft in Leipzig in einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete. Nun sollen die Eltern und ihre sieben Kinder, gemeinsam mit einer befreundeten sechsköpfigen Familie in einer alten Schule untergebracht werden. Die Räumlichkeiten dort sind insbesondere für die traumatisierten Kinder keineswegs angemessen. Die Familie hat gegen den Umzug Widerspruch eingelegt. Eine eigene Wohnung zu bekommen ist angesichts des angespannten Wohnungsmarkts in Leipzig, sowie der niedrigen Mieten, die Sozialämter übernehmen, nahezu unmöglich.

In ehemaligen Klassenräumen sollen die beiden Familien nach den Plänen des Sozialamts wohnen, erzählt Familienvater A. gegenüber jW. Küche und Bad wären gemeinschaftlich genutzt, würden also mit fremden Personen geteilt. Ein geschütztes Familienleben, aber auch Privatsphäre seien nicht mehr möglich. »Wir alle, vor allem unsere Kinder, tragen die seelischen Folgen der monatelangen Bombardierungen in Gaza noch immer mit uns. Eine ausreichende psychologische Betreuung konnten wir bislang nicht organisieren. Der familiäre Zusammenhalt ist derzeit unsere wichtigste Stütze: Gemeinsam essen, sprechen, sich zurückziehen und füreinander da sein – nur so gelingt es uns überhaupt, den Alltag zu bewältigen«, so Herr A. Die neue Unterbringung würde die Traumatisierung weiter verschärfen. Den Kindern sei derzeit nicht zuzumuten, nachts allein durch die Korridore auf Gemeinschaftstoiletten zu gehen. Beide Familien bemühten sich nach Aussage von Herrn A. intensiv um eigenen Wohnraum. Bisher sei es jedoch unmöglich gewesen, geeignete Wohnungen im Budget des Sozialamts, das maximal rund 1.300 Euro Miete zahlen würde, zu finden. Die Familie ist aktuell auf jegliche Hilfe von außen angewiesen, um eine passende Wohnung zu finden.

Das Sozialamt Leipzig erklärte auf jW-Anfrage, die aktuelle Unterkunft werde zur Unterbringung von Geflüchteten ohne Aufenthaltsstatus benötigt. Die neue Unterkunft entspreche den Mindeststandards zur Unterbringung gemäß des Sächsischen Polizeibehördengesetzes. Bis zur Entscheidung über den Widerspruch der beiden Familien werde der Umzug ausgesetzt.

Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Ausland evakuiert werden, unterliegen zwar keiner sogenannten Residenzpflicht wie beispielsweise Asylantragstellende. Auch eine Lohnarbeit ist grundsätzlich nicht verboten, im Fall von Familie A. aufgrund der Belastungen in Gaza aktuell aber nicht möglich.

Seit dem Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 und dem genozidalen Krieg Israels insbesondere in Gaza hat Deutschland nach Angaben des Auswärtigen Amts 630 deutsche Staatsangehörige inklusive Familienmitglieder aus dem Gazastreifen evakuiert. Einige Ausreisen erfolgten zudem selbständig über den Grenzübergang in Rafah und ohne Unterstützung des Auswärtigen Amts und seien entsprechend nicht zahlenmäßig erfasst. Jede Ausreise aus dem Gazastreifen muss von den israelischen Behörden genehmigt werden. Zur Unterbringung der Evakuierten in Deutschland gibt es nur wenig offizielle Zahlen, anders als bei Geflüchteten aus der Ukraine, wo statistische und amtliche Erhebungen regelmäßig erfolgen.

Familie A. will nicht aufgeben: »Wir bitten dringend um öffentliche Aufmerksamkeit und Unterstützung, damit wir als Familien zusammenbleiben können und nicht erneut einer Situation ausgesetzt werden, die für unsere Kinder – und für uns – kaum auszuhalten ist.«

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  • Leserbrief von Klaus Büchner (9. Februar 2026 um 15:05 Uhr)
    Mit solch merkwürdigen Beiträgen wird der Palästinasolidarität ein Bärendienst erwiesen. Das ist der Sache nicht dienlich und spielt eher den Rechten in die Hände.
    Hier soll eine Unterkunft mit Gemeinschaftsküche und -bad als Beweis für die Unmenschlichkeit der Behörden herhalten? Andere Familien, besonders solche mit vielen Kindern und wenig Geld, bekommen auch schwer eine große Wohnung. Natürlich gibt es dann Versuche, diesen Vorgang beschleunigen zu wollen. Das ist verständlich, aber man sollte solche Tricks nicht unterstützen und palästinasolidarische Menschen dazu missbrauchen. Warum sollten die 15 Personen der beiden befreundeten Familien dort nicht zusammen kochen und essen können? Und Gemeinschaftsbäder und -küchen haben viele WGs auch. Wenn hier behauptet wird, damit werde jemand »erneut traumatisiert«, dann ist das eine Zweckbehauptung und Verharmlosung des Genozids in Gaza. Mancher könnte schlussfolgern: »Wenn solche Zustände traumatisierend sind, kann es in Gaza so schlimm nicht sein.«
  • Leserbrief von Rayan aus Unterschleißheim (7. Februar 2026 um 09:32 Uhr)
    Oberstes, offiziell-formales Gesetz der BRD: 1. Art. GG: »(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« Vergleichen wir nun Verfassung und Verfasstheit dieses Staates, wird angesichts solcher Verbrechen und unangetasteter Verbrecher die verlogene Heuchelei offenbar. (Nicht, dass diese Verhältnisse in anderen kapitalistischen Staaten wesentlich anders oder gar besser wären.) Wenn mal wieder gemäß der Methodik zur Massenhirnwäsche eine der Schranzen durch die großen Medien trötet: »Wir müssen den Rechtsstaat schützen !1!111!!!!elf!«, denk ich mir immer: »Ja ja, aber welchen Rechtsstaat denn? Wo ist der denn? Zeig doch mal!« Die besondere Perfidie hier bei diesem Beispiel: Nicht mal vor von grausamsten Kriegsverbrechen traumatisierten Menschen inkl. Kindern machen diese Verbrecher halt … erst die faschistischen Kriegsverbrecher mit Waffen, widerwärtiger Propaganda und Repressionsmaßnahmen im Inland supporten und dann noch versuchen, die überlebenden Opfer strukturiert in den Suizid zu treiben. Daher: Gratulation an die Kapitalisten(-Schranzen): Sehr geiles System habt ihr da, könnt ihr ja mächtig stolz auf euch sein! PS. Ich vermute, dass dem Widerspruch in diesem Fall aber tatsächlich statt gegeben wird. Denn zu offensichtlich und zu öffentlich der Vorfall, sodass er sich perfekt zur propagandistisch-medialen Verklärung des Unrechtsregimes eignet à la »1 halbwegs dem Recht entsprechendes Urteil in den Medien ermöglicht 10.000 Unrechts-Urteile in den dunklen, medial nicht ausgeleuchteten Verurteilungsfabriken«. Reicht ja meist wie hier auch, wenn der Schaden durch das Verfahren selbst angerichtet wird, also die den Schranzen nicht genehmen Leute völlig kaputt und fertig sind, bis »Recht gesprochen« wird. Sind doch keine Unmenschen, diese Verbrecher, die da in den Amtsstuben und Roben hocken, nicht wahr? »Machen ja nur ihren Job«. Zur Gratulation noch schöne Grüße von der Banalität des Bösen!

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