Zum Inhalt der Seite
Deutscher Sachbuchpreis

Am Anfang

Die jW wusste es sofort: Das Buch kann was.« schreibt uns Comicexperte Marc Hieronimus und hat natürlich recht: Dass die österreichische Zeichnerin Ulli Lust für ihre Graphic Novel »Die Frau als Mensch. Am Anfang der Geschichte« (Reprodukt) den Deutschen Sachbuchpreis 2025 erhalten hat, können wir nur begrüßen. Zufällig wurde die letzte Literaturbeilage dieser Zeitung zur Leipziger Buchmesse mit Panels aus dem Band bebildert. Am Dienstag abend informierte die Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, wer heuer die 25.000 Euro dotierte Ehrung erfährt. Mit ihr wird jährlich ein »herausragendes Sachbuch in deutschsprachiger Originalausgabe, das Impulse für die gesellschaftliche Auseinandersetzung gibt« prämiert.

Wie der Deutsche Buchpreis für Belletristik ist auch der Deutsche Sachbuchpreis eine neue Auszeichnung recht jungen Datums (Erstvergabe: 2021), um den Buchhandel zu unterstützen. Was uns nicht kümmern soll, wenn jemand Würdiges das ganze Geld bekommt. »Der lange Zeit vorherrschende Blick auf den Menschen als Mann ist grundlegend revisionsbedürftig, und das zeigt dieses Buch anhand eines originellen Ineinandergreifens von wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Archäologie, Anthropologie und Kunstgeschichte, immer wieder inspiriert von Alltagserfahrungen«, heißt es in der Begründung der Jury. »Mit diesem vielschichtigen Zugang vermag Ulli Lust festgefahrene Vorstellungen aufzubrechen.« Das gelte auch für das Genre des Sachbuchs, das durch die virtuose Verbindung von Bild und Wort auf das Schönste erweitert werde. Ulli Lust (58) lebt in Berlin und ist Professorin an der Hochschule Hannover. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 19.06.2025, Seite 10, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!