Zum Inhalt der Seite
Popkultur

Marianne Faithfull ist tot

Die britische Sängerin und Schauspielerin Marianne Faithfull ist im Alter von 78 Jahren am Donnerstag verstorben. Faithfull war 1964 durch den Song »As Tears Go By« berühmt geworden, der von Mick Jagger und Keith Richards von den Rolling Stones für die damals 17jährige geschrieben wurde. Sie meinte später über den Song, er stamme von »zwei Jungen, die noch nicht einmal Männer waren, aber aus der Perspektive einer älteren Frau schrieben. Es war ein außergewöhnlicher Song, und ich hatte großes Glück, dass sie ihn mir gaben«.

Der Erfolg von »As Tears Go By« machte sie zum It-Girl des Swinging London. Geboren wurde sie als Marian Evelyn Faithfull am 26. Dezember 1946 im Londoner Stadtteil Hampstead. Sie stammte aus illustrer Familie. Ihr Großvater mütterlicherseits war Artur Wolfgang Ritter von Sacher-Masoch, der Schriftsteller Leopold von Sacher-Masoch ihr Großgroßonkel. 1965 heiratete sie den Künstler und Galeristen John Dunbar, am 10. November 1965 wurde ihr Sohn Nicholas geboren. Von 1966 bis 1970 lebte sie mit Mick Jagger zusammen. Ihre Ehe mit Dunbar wurde 1970 geschieden.

Die frühen 70er Jahre waren nicht gut zu Marianne Faithfull. Ihre Heroinsucht wurde lebensbedrohlich, zeitweise lebte sie obdachlos auf den Straßen von Soho. Ihr großes musikalisches Comeback feierte sie dann 1979 mit dem Album »Broken English«.

Die zweite Hälfte ihrer Karriere wurde mehr und mehr von ihrer Arbeit als Schauspielerin geprägt. In Filmen tauchte sie schon in den 60ern als It-Girl hin und wieder auf, etwa als sie selbst in Jean-Luc Godards desaströsem »Made in USA« (1966). In den 2000ern mischte sie dann als Charakterdarstellerin auf der zwielichtigen Seite des europäischen Autorenfilms mit, etwa bei Patrice Chéreaus »Intimacy« (2001) oder in der Titelrolle bei Sam Garbarskis »Irina Palm« (2007), eine Sexarbeiterin mit sprechendem Namen. Als Bühnendarstellerin wiederum war eine ihre markantesten Rollen die der Spelunken-Jenny in der »Dreigroschenoper«. (aha)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 01.02.2025, Seite 10, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!